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Rechtslexikon: Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften sind Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und bei Wegeunfällen. Der Kreis der Versicherten besteht kraft Gesetzes oder kraft Satzung.

Träger der allgemeinen Unfallversicherung sind die nach Gewerbezweigen und teilweise örtlicher Zuständigkeit gegliederten Berufsgenossenschaften gem. Anlage 1 zu § 114 SGB VII.

Auszug aus:
"Das Betriebsratslexikon"
von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)

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