Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Altersteilzeit
Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung, wobei Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit um 50 Prozent reduzieren, bis sie Altersrente beanspruchen können.
Sie findet in zwei Formen statt: als durchgehende Teilzeit oder im sog. Blockmodell. Bei letzterem Modell wird in der ersten Hälfte in Vollzeit gearbeitet und es findet in einer zweiten Phase dann das "Abfeiern" der Mehrarbeit statt (Ruhensphase).
Geregelt ist die Altersteilzeit im AlterteilzG und in vielen Tarifverträgen. Mitglieder des Betriebsrats, die in die Ruhensphase wechseln, verlieren ihr Mandat und alle darauf aufbauenden Funktionen (Aufsichtsrat).
Auszug aus:
"Das Betriebsratslexikon"
von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Rechtsprechung
Auseinanderfallen von Pensions- und Rentenalter verfassungsgemäß
05.07.2011 | Die Vertrauensschutzregelung des § 235 Abs. 2 Satz 3 SGB VI, wonach für altersteilzeitbeschäftigte Versicherte die Regelaltersgrenze unter bestimmten Voraussetzungen nicht angehoben wird, ist auf Beamte nicht anwendbar. [mehr]
Ablehnung der Altersteilzeit
12.10.2010 | Beantragt ein Arbeitnehmer Altersteilzeit im Blockmodell, kann der Arbeitgeber nur einheitlich zustimmen oder ablehnen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. [mehr]
Arbeit & Politik
Die Mischung macht’s
12.10.2010 | Ältere sind erheblich leistungsfähiger, wenn sie in Teams mit jüngeren Kollegen zusammenarbeiten, ihr Arbeitsplatz altersgerecht ausgestattet ist und die Tätigkeiten ihre Stärken berücksichtigen. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. [mehr]
OECD: Mit Rentenreformen gegen den demografischen Wandel
21.03.2011 | In etwa der Hälfte aller OECD-Länder müssen die Menschen künftig länger arbeiten, bevor sie in Rente gehen können. Im Durchschnitt gehen Männer mit 63 und Frauen mit 62 Jahren in den Ruhestand. [mehr]
Newsletter
Änderungen in der Altersteilzeit zum 1. Juli 2004 (14/2004)
30.06.2004 | Zum 01. Juli sind zahlreiche Änderungen im Altersteilzeitgesetz (ATG) in Kraft getreten. Zentrale Themen sind die Einführung eines Regelentgeltes, der Wegfall des sog. Mindestnettobetrages und die Einführung einer zwingenden Insolvenzsicherung. [mehr]
Die Altersteilzeit in Grundzügen (12/2010)
16.06.2010 | Im Alter muss man meist kürzer treten - oft darf man dann auch kürzer arbeiten. Grundlage ist die so genannte Altersteilzeit, die im Moment etwa wieder für die Piloten der Lufthansa diskutiert wird. Was aber genau beinhaltet dieses Modell? [mehr]