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Rechtslexikon: Abdingbarkeit

Abdingbar sind solche gesetzlichen Regelungen, von denen durch Vereinbarung der Parteien abgewichen werden kann. Man spricht auch vom "dispositiven Recht". So kann etwa von den Bedingungen des § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung zur Erbringung der Arbeitsleistung) durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag abgewichen werden.

Auszug aus:
"Das Betriebsratslexikon"
von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)

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