Rechtsprechung
BVerfG zum Besoldungsrecht gefragtBezahlung der Richter und Staatsanwälte ist nicht amtsangemessen
Das Verwaltungsgericht Halle hat in vier Klageverfahren beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Amtsangemessenheit des Nettoverdienstes von Richtern und Staatsanwälten einzuholen, weil die Besoldung seit 1983 von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt sei und dies gegen das Alimentationsprinzip verstoße.

©Creative Commons / Roland Meinecke
In den Verfahren klagen drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt auf die Feststellung, dass ihr Gehalt seit spätestens 2008 nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 5 GG – also einer amtsangemessenen Alimentation – entspreche, sondern deutlich zu niedrig sei.
Dem ist das Verwaltungsgericht (VG) Halle gefolgt.
Das Verwaltungsgericht stellte nach umfangreichen statistischen Ermittlungen fest, dass die Richter-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2010 – ausgehend von dem Niveau des Jahres 1983 – zwischen 25 und 30 Prozent hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben ist. Unter anderem der Wegfall von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kürzungen der Beihilfe zur Heilbehandlung, Reduzierung der Pensionsleistungen, Nullrunden zwischen 2004 und 2007 haben bei Richtern und Staatsanwälten des Landes unter Berücksichtigung insbesondere der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen, des Bruttoinlandsproduktes und der Tarifentgelte im öffentlichen Dienst sowie der Entgelte vergleichbarer Beschäftigter zu erheblichen Einkommenseinbußen geführt, meint nun auch das VG Halle.
Der Deutsche Richterbund (DRB) – zu dessen Mitgliedsverbänden der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt gehört – und der Verband Deutscher Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (BDVR) unterstützen die Verfahren als Musterverfahren. Die Verbände fordern seit Jahren eine deutliche Anhebung der Besoldung für Richter und Staatsanwälte, um wieder ein amtsangemessenes Niveau zu erreichen, das Verantwortung, Qualifikation und Ansehen der Richter und Staatsanwälte entspricht.
Bereits 2005 hatte das BVerfG kritisch angemerkt, dass die vom Dienstherrn geschuldete Alimentierung keine dem Umfang nach beliebig variable Größe sei, die sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand, nach politischen Dringlichkeitsbewertungen oder nach dem Umfang der Bemühungen um die Verwirklichung des allgemeinen Sozialstaatsprinzips bemessen lasse. Dass diese Überlegungen nicht nur theoretischer Art sind, hat das BVerfG dem Bundesgesetzgeber erst im Februar 2012 gezeigt, indem es die Professorenbesoldung wegen Verstoßes gegen das Alimentationsprinzip für verfassungswidrig erklärt hat. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie das BVerfG auf die sehr sorgfältige und detaillierte Argumentation der Vorlagebeschlüsse des VG Halle reagiert.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
RichteramtTätigkeit als Flugbegleiter ist besoldungsrechtliche Erfahrungszeit
15.04.2013 | Eine vor der Einstellung als Richter ausgeübte Tätigkeit als Flugbegleiter bzw. Fluggastabfertiger ist eine besoldungsrechtlich relevante Erfahrungszeit. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. [weiterlesen auf "Der Personalrat"]
Bundesverfassungsgericht Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig
14.02.2012 | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Besoldung der Professoren aus der Besoldungsgruppe W 2 gegen das Alimentationsprinzip des Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verstößt. Der Gesetzgeber muss bis spätestens 1. Januar 2013 nachbessern. [mehr]
GestaltungspielraumRichterbesoldung in Berlin ist amtsangemessen
08.11.2012 | Die Besoldung von Beamten und Richtern ist erst dann verfassungswidrig, wenn dies evident ist. Alleine eine geringere Alimentation, als in anderen Bundesländern üblich, reicht als Indikator nicht aus. [mehr]
LaufbahnbefähigungHauptschullehrer an Realschule plus hat keinen Anspruch auf höhere Besoldung
24.04.2013 | Eine Hauptschullehrerin, die nach der Abschaffung der Hauptschulen in Rheinland-Pfalz an einer Realschule plus unterrichtet, hat keinen Anspruch auf Ernennung zur Realschullehrerin oder höhere Besoldung. [weiterlesen auf "Der Personalrat"]
AltersdiskriminierungEuropäischer Gerichtshof stellt Beamtenbesoldung auf den Prüfstand
25.10.2012 | Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll die Vereinbarkeit der besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin mit europäischem Recht prüfen. Das vorlegende Verwaltungsgericht möchte insbesondere wissen, ob diese altersdiskriminieren sind. [mehr]