Rechtsprechung

Einstweiliger RechtsschutzMasterabschluss ist für die höhere Beamtenlaufbahn nicht ausreichend

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass das Bundeszentralamt für Steuern Stellen des höheren Dienstes nur an Volljuristen vergeben darf. Das gilt auch dann, wenn das Beamtenrecht für eine Laufbahn des höheren Dienstes lediglich ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt.

Der Antragsteller hatte sich auf zwei freie Stellen des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn beworben und war abgelehnt worden, weil er zwar über ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verfügte, nicht aber über das in der Stellenausschreibung geforderte zweite juristische Staatsexamen.

Das VG Aachen hat den Eilantrag abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Dienstherr über die im Beamtenrecht geregelten Voraussetzungen des Zugangs zum höheren Dienst hinausgehen könne, wenn der konkrete Dienstposten dies erfordere. Dem stehe nicht entgegen, dass das Beamtenrecht ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium ausreichen lasse. Insoweit verfüge der Dienstherr über ein großes Organisationsermessen, welches im Fall des Antragstellers rechtmäßig ausgeübt worden sei.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das OVG Münster zu entscheiden hätte.

Quelle:

VG Aachen, Beschluss vom 11.10.2012
Aktenzeichen: 1 L 462/12
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