Rechtsprechung
BetriebsübergangTechnisches Fachwissen ist prägendes Kapital eines IT-Betriebes
Ein Betriebsteilübergang kann auch dann vorliegen, wenn das neue Unternehmen sächliche Betriebsmittel nicht übernommen hat. Das gilt insbesondere für den IT-Servicebereich, in dem nicht die EDV-Systeme und Computer identitätsprägend sind, sondern die menschliche Arbeitskraft für die wirtschaftliche Wertschöpfung entscheidend ist.
Der Kläger war als IT-Systemtechniker und EDV-Mitarbeiter einer Gesellschaft tätig, die sich vorwiegend mit der Installation und Wartung von EDV-Produkten, Schulungen, Call Help und Central Support beschäftigte. Als die Gesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten geriet, erhielt der Insolvenzverwalter ein Kaufangebot für die Service-Verträge. Daraufhin kündigte der Insolvenzverwalter dem IT-Systemtechniker. Er sei dem Betriebsteil "Druck" zuzuordnen, der von der Erwerberin nicht übernommen würde.
Der Kläger meint, der Betrieb der Insolvenzschuldnerin sei insgesamt auf die Beklagte übergegangen. Eine eigene Abteilung "Druckerwartung" habe es bei der Insolvenzschuldnerin nicht gegeben. Im Übrigen sei er in allen Bereichen von Service und Wartung eingesetzt worden.
Das Arbeitsgericht hat im Juli 2010 rechtskräftig festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung des Insolvenzverwalters nicht beendet worden ist. Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen festgestellt, dass zwischen den Parteien ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht und die Beklagte verurteilt, den Kläger als EDV-Servicemitarbeiter zu beschäftigen. Die Revision der Beklagten vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte insoweit Erfolg, als das BAG das Urteil des LAG Niedersachsen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hat.
Betriebszweck war in beiden Unternehmen die Wartung von EDV-Systemen
Zwar habe das LAG überzeugend argumentiert, das ein Betriebsteilübergang stattgefunden hat. So habe die Beklagte den Betrieb der Insolvenzschuldnerin übernommen. Die Leistungen, welche die Beklagte gegenüber den Kunden erbringe, seien mit denen der Insolvenzschuldnerin mit Ausnahme der Bereiche "Druckerwartung", "Netzwerk-Support" und "Graudata Storage Systeme" im Wesentlichen identisch. Unerheblich sei, dass die Beklagte einen eigenen Vertrieb, ein eigenes Marketing und eine eigene Stammdatenverwaltung betreibe, da dies bloße Hilfstätigkeiten zur Führung des Betriebs seien. Betriebszweck sei jeweils die Wartung von EDV-Systemen, wobei die Kundenakquise nur ein notwendiger Zwischenschritt zur Erbringung der Dienstleistungen sei. Der Betrieb der Insolvenzschuldnerin sei nicht durch seine Betriebsmittel geprägt worden.
Der Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs habe vielmehr in den immateriellen Betriebsmitteln, den Geschäftsbeziehungen zu Dritten, dem Kundenstamm, Kundenlisten, dem Know-how und der Einführung am Markt bestanden. Die Beklagte beschäftige einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals der Insolvenzschuldnerin, dh. mindestens 50 von 80 Arbeitnehmern. Hierzu gehörten Service-Mitarbeiter, vor allem aber die Führungsriege der Insolvenzschuldnerin, die ähnliche Aufgaben wie zuvor erledige. Damit gehe auch die Aufrechterhaltung der wesentlichen Organisationsstruktur einher. Entscheidend sei, dass die wesentliche Aufgabenverteilung gleich geblieben sei.
Für die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte übergegangen ist, kommt es jetzt entscheidend darauf an, ob sein Arbeitsverhältnis dem "IT-Service" oder dem nicht übernommenen Betriebsteil "Druckerwartung" zuzuordnen war. Das hat das LAG Niedersachsen noch zu klären.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Kein Betriebsübergang bei Übernahme von Personal aus Produktionsfirma
12.01.2011 | Übernimmt ein Unternehmen den Großteil der Belegschaft einer betriebsmittelreichen insolventen Firma, so liegt auch dann kein Betriebsübergang vor, wenn das Personal nur an die Betriebe verliehen wird, die mit den Maschinen aus der Insolvenzmasse weiterarbeiten. [mehr]
Kündigung nur bei tatsächlicher Schließung eines Kindergartens
09.06.2008 | Eine Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kommt nur bei einer Schließung oder Betriebseinschränkung eines Kindergartens in Betracht, nicht bei einem bloßen Betreiberwechsel. [mehr]
Vorzeitige Kündigung kann rechtsmissbräuchlich sein
31.01.2011 | Liegen zwischen einer Unternehmerentscheidung und der geplanten Betriebsstilllegung mehr als zwei Jahre und wird vorzeitig gekündigt, kann die Kündigung mangels Dringlichkeit unwirksam und bei Benachteiligung der Arbeitnehmer rechtsmissbräuchlich sein. [mehr]
Kein Betriebsübergang bei teilweiser Ausgliederung der Müllsortierung
05.10.2007 | Erledigt ein Unternehmen an einer im Eigentum eines Dritten stehenden Müllsortieranlage anfallende manuelle Sortieraufgaben und vergibt der Dritte später die Hälfte der Sortiermenge an ein anderes Unternehmen, so dass nunmehr zwei Unternehmen jeweils in getrennten Schichten die bisherige Sortiertätigkeit durchführen, stellt dies keinen Betriebsteilübergang auf das neue Unternehmen dar. Die Identität der wirtschaftlichen Einheit ist dann nicht gegeben. [mehr]
Kein Betriebsübergang bei Erwerb von Betriebsmitteln durch mehrere Unternehmen
27.07.2007 | Übernehmen mehrere Unternehmen einzelne Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebes, führt dies nicht dazu, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des in Insolvenz gefallenen Betriebes gemäß § 613a BGB auf diese Unternehmer übergehen. Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass die Identität des übernommenen Betriebes oder Betriebsteiles gewahrt bleibt. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Grundlegende Änderung des Betriebszwecks
29.01.2010 | Eine Betriebsänderung liegt u.a. vor, wenn sich der Betriebszweck grundlegend ändert. [mehr]
Rechtslexikon: Massenentlassung
29.01.2010 | Eine Massenentlassung unterliegt der Anzeigepflicht gemäß §§ 17ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG). [mehr]
Arbeit & Politik
Studie: Jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt
09.02.2011 | Der Engagement Index 2010 attestiert deutschen Firmen eine fatal niedrige emotionale Mitarbeiterbindung. Das führe zu hohen Folgekosten aufgrund von hausgemachter Kündigungsbereitschaft und mangelhafter Motivation. [mehr]
Generationswechsel im Familienbetrieb
08.09.2010 | Alter, Krankheit, Tod oder einfach nur genug vom Unternehmerdasein – wer übernimmt die Nachfolge als Betriebsinhaber, wenn der Generationswechsel bevorsteht? Bis zum Jahr 2014 wird sich diese Frage in knapp 110.000 Familienunternehmen stellen. [mehr]
Kündigung bei Bagatellstraftaten (09/2009)
06.05.2009 | Schon der bloße Verdacht, dass ein Mitarbeiter Eigentum des Chefs entwendet hat, kann den Job kosten - und sei die Sache auch noch so geringwertig. Das müssen Betroffene und auch Betriebsräte nicht ohne weiteres hinnehmen. [mehr]
Worüber der Arbeitgeber bei Betriebsübergang informieren muss (06/2009)
25.03.2009 | Wird ein Unternehmen verkauft, hat die Belegschaft ein Recht auf umfassende Information über die wesentlichen Folgen der Maßnahme. Was dazu gehört, hat das Bundesarbeitsgericht in den letzten Jahren genauer definiert. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im Betrieb: Kündigung per E-Postbrief unzulässig
29.03.2011 | Elektronische Briefe sollen laut Postdienstleister und E-Mail-Provider ebenso rechtsverbindlich sein wie normale Briefe. Der Job kann mit dem E-Postbrief allerdings nicht wirksam gekündigt werden. Die E-Mail-Signatur ersetzt die eigenhändige Unterschrift nicht. [mehr]
AiB Plus: "§ 613 a BGB ist nur eine Beruhigungspille"
08.02.2011 | Wird ein Betrieb verkauft, sind die Rechte von Beschäftigten in Gefahr, so Rechtsanwalt Wolfgang Trittin aus Frankfurt am Main. § 613 a BGB schützt die Arbeitnehmer nur lückenhaft. [mehr]