Rechtsprechung
Betriebliche AltersversorgungAuch Betriebsrenten erst ab 67
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Altersgrenze für eine Betriebsrente mit der stufenweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auch dann dynamisch "mitwandert", wenn die jeweilige Versorgungsordnung ausdrücklich das 65. Lebensjahr nennt.
Die betriebliche Altersversorgung kann durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Arbeitgeberzusagen geregelt sein. Einige Versorgungsordnungen nennen als Auszahlungsbeginn für die Betriebsrente das 65. Lebensjahr.
Die Altersgrenze für die reguläre gesetzliche Rente lag seit 1916 bei 65 Jahren. Derzeit wird sie gemäß dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz stufenweise auf 67 Jahre angehoben.
Das BAG interpretiert Versorgungsordnungen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das Alter von 65 Jahren nun so, dass damit nicht auf das konkrete Lebensalter Bezug genommen werde, sondern auf die jeweils geltende Regelaltersgrenze.
Zur Begründung führen die Richter unter anderem aus, dass Arbeitgeber Betriebsrenten nicht bereits zu einem Zeitpunkt zahlen möchten, zu dem eine gesetzliche Rente noch gar nicht beansprucht und damit auch nicht angerechnet werden könne. Ferner ergebe die Auslegung der Versorgungsordnung, dass der Arbeitgeber betriebliche Renten als Gegenleistung für die gesamte Betriebszugehörigkeit leisten wolle.
Im Ergebnis gilt das höhere Renteneintrittsalter damit auch für Betriebsrenten.
In seiner Entscheidung stellte das BAG außerdem fest, dass die Umstellung eines Versprechens laufender Betriebsrentenleistungen in ein Kapitalleistungsversprechen wegen der damit für den Arbeitnehmer verbundenen Nachteile einer eigenständigen Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit bedarf.
Hintergrund: In der Praxis kommt es häufig vor, dass bestehende betriebliche Versorgungspläne geändert werden. Plant ein Unternehmen Änderungen, die für die Beschäftigten zu Verschlechterungen führen, müssen rechtfertigende Gründe vorliegen. Das BAG hat hierzu ein dreistufiges Prüfungsschema entwickelt.
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