Rechtsprechung
KündigungsschutzRechtsstreit zwischen Daimler und einem Betriebsratsmitglied endet mit Vergleich
In einem aufsehenerregenden Verfahren um einen Zustimmungsersetzungsantrag einigten sich der Autobauer Daimler und ein freigestellter Betriebsrat vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg auf ein verlängertes Arbeitsverhältnis und eine Abfindung in Höhe von 130.000 Euro.
Dem vor seinem Aufstieg in den Aufsichtsrat stehenden Mitarbeiter war Arbeitszeitbetrug vorgeworfen worden. Er soll seine Frau - die ebenfalls bei Daimler beschäftigt ist - wiederholt während seiner Arbeitszeit zu ihrem Arbeitsort gefahren haben. Daimler wertete dies als Betrug und kündigte dem Mann fristlos.
Die fristlose Kündigung war vom Arbeitsgericht Stuttgart als unverhältnismäßig kassiert worden (Beschluss vom 14.12.2011, 31 BV 248/11). Daimler hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Der Mitarbeiter bestreitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Aufgrund des geschlossenen Vergleichs endet das Arbeitsverhältnis nun nicht durch außerordentliche Kündigung, sondern am 30.04.2013. Bis dahin bleibt der Arbeitnehmer freigestellt. Außerdem hat sich Daimler zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von 130.000 Euro verpflichtet.
Der Mann soll einen Sitz im Aufsichtsrat des Konzerns in Aussicht gehabt haben. Er wirft Daimler vor, mit der Kündigung sein Nachrücken in das Kontrollgremium gezielt torpediert zu haben.
Rechtlicher Hintergrund des Verfahrens ist, dass einem Mitglied des Betriebsrats nur mit Zustimmung des Betriebsrats außerordentlich gekündigt werden kann, § 15 Abs.1 KSchG. Verweigert der Betriebsrat diese, kann der Arbeitgeber vor Gericht ziehen und die Ersetzung der fehlenden Zustimmung beantragen.
Quelle:
dpa 19.07.2012
© arbeitsrecht.de - (jes)
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