Rechtsprechung

ALG II-EmpfängerEine jährliche Besuchsreise zum Kind ist angemessen

Der Umfang der Übernahme von Reisekosten, die ein ALG II-Empfänger benötigt, um das Umgangsrechts mit seinem in den USA lebenden Kind wahrnehmen zu können, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dabei auf die Kosten abgestellt werden, die von einem Durchschnittsverdiener aufgewendet würden.

Der Antragsteller hat mit seiner geschiedenen Ehefrau die gemeinsame Sorge über den siebenjährigen Sohn. Durch die Eltern wurde eine Vereinbarung getroffen, dass der Antragsteller unter bestimmten Bedingungen an jeweils sieben Tagen im Quartal das Umgangsrecht in den USA ausüben darf, wo die Mutter mit dem Kind seit 2009 wohnt. Zuvor war sie 2007 nach Berlin umgezogen, wo der Sozialhilfeträger die Kosten einer monatlichen Ausübung des Umgangsrechts übernommen hatte.

Nach dem Umzug in die USA wurden die Kosten zunächst nicht übernommen. Durch Beschluss (v. 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER) verpflichtete das LSG  das Jobcenter, die Kosten für zwei Besuche innerhalb der nächsten sechs Monate zu übernehmen. Im Januar 2012 fand ein weiterer Besuch statt, dessen Kosten von rund 1000 Euro vom Jobcenter getragen wurden. Die Kosten für eine weitere Reise im April 2012 verweigerte das Jobcenter.

Zu Recht, wie das LSG Rheinland-Pfalz nun entschied.

Der Umfang der Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts eines Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II mit seinem in den USA lebenden Kind durch das zuständige Jobcenter bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dabei auf die Kosten abgestellt werden, die von einem Durchschnittsverdiener aufgewendet würden. Anhand dieses Maßstabes ist bei einer durch größere Entfernung geprägten Beziehung, der Einbeziehung des Umstandes, dass drei weitere Kinder vorhanden sind und der Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Videokonferenzsoftware auch bei einem siebenjährigen Kind eine persönliche Ausübung des Umgangsrechts nur einmal im Jahr zu finanzieren.

Insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die vom Kläger geforderte jährliche viermalige Ausübung des Umgangsrechts einen Einsatz von rund 35 Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners ausmachen würde, ist eine jährliche Besuchsreise angemessen. Zudem hatte der Antragsteller die begehrte Reise bereits aufgrund eines Kredits durchgeführt, so dass keine Eilbedürftigkeit mehr bestand.

Quelle:

G Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.06.2012
Aktenzeichen: L 3 AS 210/12 B ER
PM des LSG Rheinland-Pfalz Nr. 11/12 v. 28.06.2012

© arbeitsrecht.de - (ts)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Ein-Euro-Jobber ist kein Arbeitnehmer

27.09.2007 | Das Rechtsverhältnis zwischen einem sog. "Ein-Euro-Jobber" und der Leistungserbringerin auf der Basis des SGB II ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Es besteht deshalb kein Anspruch auf Arbeitsvergütung.  [mehr]

ALG II: Kein höherer Zuschlag für arbeitsloses Ehepaar

02.11.2007 | ALG II-Empfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und zuvor beide arbeitslos waren, können nicht mit einem erhöhten Zuschuss rechnen, da bei der Berechnung keine Addition der zuvor bezogenen Arbeitslosengeld-Beträge stattfindet.  [mehr]

Hartz-IV-Regelsatz verstößt nicht gegen die Verfassung

27.07.2011 | Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 10. Juni 2011 entschieden, dass die seit 1. Januar 2011 geltende Neuregelung des Hartz-IV Regelsatzes für alleinstehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfassungskonform ist.  [mehr]

Zumutbarkeit eines Ein-Euro-Jobs

18.12.2008 | Ein-Euro-Jobs können als Eingliederungsmaßnahmen auch 30 Wochenstunden in Anspruch nehmen. Art, Dauer und vorgesehene Aufwandsentschädigung müssen dem Leistungsempfänger dabei deutlich gemacht werden.  [mehr]

ALG II-Empfänger dürfen doch an Sportwetten teilnehmen

08.08.2011 | Das Oberlandesgericht Köln hat die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln zur Teilnahme an Sportwetten von Personen in Privatinsolvenz und von Empfängern von Arbeitslosengeld II, die einen Spieleinsatz von 50,50 Euro riskieren, aufgehoben.  [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Gesetzentwurf zur Hartz-IV-Reform

28.10.2010 | Bildungsgutscheine und fünf Euro mehr im Monat - die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben jetzt den Gesetzentwurf für die Hartz-IV-Reform vorgelegt.  [mehr]

Hartz IV - Änderungen ab Januar

16.12.2010 | Ab Januar 2011 treten im Bereich der Grundsicherung, beim so genannten "Hartz IV", gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Für das umstrittene Bildungspaket fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates.  [mehr]

Arbeit & Politik

Alleinerziehende profitieren vom Aufschwung

04.08.2011 | Die Jobcenter haben alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger in den Blick genommen. Mit Integrationinitiativen versuchen sie, Mütter und Väter Arbeitsplätze zu vermitteln. Trotz guter Ansätze liegen noch viele Potenziale brach.  [mehr]

Arbeitslosengeld IIJetzt Pfändungsschutzkonten einrichten

08.11.2011 | Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere "ALG II"-Empfänger sowie Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Der bisherige 14tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 01.01.2012 weg.  [mehr]

Anrechnung der Abwrackprämie auf Alg II-Leistungen? (16/2009)

12.08.2009 | An der so genannten Abwrackprämie kommt dieser Tage kaum jemand vorbei – auch Empfänger von "Hartz IV" nicht. Womit sie nicht rechnen: Die Draufgabe für den Altwagen kann in Konflikt mit der staatlichen Stütze geraten.  [mehr]

Das neue Leistungsrecht ab 01.01.2004 (04/2004)

11.02.2004 | Der 01.01.2004 wird für viele Bundesbürger bereits jetzt schon als ein denkwürdiges Datum in die politische Geschichte eingehen. Viele Gesetzesänderungen gelten seit diesem Jahr und nicht wenige (potenziell) Betroffene ahnen wohl noch nichts davon, welche Auswirkungen dies auch auf ihr Leben haben könnte.  [mehr]

Aus den Zeitschriften

AiB Plus: Leiharbeit als Dumpingwerkzeug

12.11.2010 | Seit 1972 ist Leiharbeit erlaubt – lange Zeit allerdings nur innerhalb bestimmter Grenzen. Durch die Hartz-Gesetzgebung fielen viele Schranken zum Schutz der Beschäftigten. Seitdem nehmen die unsicheren und oft schlechter als regulär bezahlten Arbeitsplätze zu.  [mehr]