Rechtsprechung

DiskriminierungAblehnung wegen fehlender fachlicher Eignung

Wird eine schwerbehinderte Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, weil sie für die Stelle offensichtlich ungeeignet ist, liegt keine Diskriminierung wegen einer Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz vor.

Eine schwerbehinderte Bewerberin für die Stelle der "Leiterin des Referats für Gleichstellung" wurde von der Arbeitgeberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, weil sie nicht über alle im Anforderungsprofil geforderten Erfahrungen verfügte.

Die studierte Politologin hatte in den Nebenfächern Psychologie und Deutsch belegt und arbeitete als Honorardozentin für Alphabetisierung und Deutsch als Fremdsprache. Zudem  betreute sie als Koordinatorin und Lehrkraft ein Legasthenie-Projekt einer Volkshochschule. Dazu gehörte auch die Anleitung von sechs Dozenten. Weiterhin unterstützte und beriet sie auch Menschen mit Migrationshintergrund.

Die Ablehnung ihrer Bewerbung begründete die Landeshauptstadt mit der fehlenden Erfahrung im Gender-Mainstreaming und der nicht vorhandenen Gremien-Arbeit. Die abgewiesene Bewerberin vertrat jedoch die Auffassung, sie sei wegen ihrer Behinderung diskriminiert worden und klagte vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Kiel auf Schadensersatz.

Das ArbG Kiel wies die Klage ab. Auch die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein blieb erfolglos. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) lägen nicht vor, so das LAG.

Die Klägerin war für die zu besetzende Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten offensichtlich fachlich ungeeignet im Sinne des § 82 Satz 3 SGB IX, so dass eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch entbehrlich war. Daher bestünde auch keine Anscheinsvermutung dafür, dass ihre Nichtberücksichtigung im Zuge des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens wegen ihrer Behinderung erfolgt ist.

Der Anspruch setzt voraus, dass die Klägerin in einer vergleichbaren Situation ungleich behandelt wurde. Dafür hätte die Klägerin aber für die ausgeschrieben Stelle geeignet sei müssen. Bei der Beurteilung der Anforderungen für die Stelle ist der Arbeitgeber frei, soweit er die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestaltet. Zudem hat ein  öffentlicher Arbeitgeber noch Artikel 33 Absatz 2 GG zu beachten. Die Stelle ist im öffentlichen Interesse bestmöglich zu besetzen. Unter diesem Gesichtspunkt ist dem Arbeitgeber keine ungünstige Behandlung der Bewerberin vorzuwerfen, so das LAG. Die Bewerberin war schon nicht in einer mit den anderen Bewerberinnen vergleichbaren Situation. Sie war ausgehend von dem objektiven Anforderungsprofil für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten offensichtlich objektiv ungeeignet.

Erforderlich wäre ein Hochschulstudium der Sozialwissenschaften gewesen. Weiterhin verfügte die Klägerin nicht über die zweijährige Verwaltungserfahrung im Sinne des Anforderungsprofils. Das Anleiten der Dozenten sei auch nicht mit den geforderten Erfahrungen in der Personalführung identisch.

Daher war die Beklagte nicht verpflichtet, die Bewerberin einzuladen, gemäß § 82 Satz 3 SGB IX. Es besteht daher auch keine Vermutung für ihre unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Behinderung nach § 22 AGG.

Quelle:

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2011
Aktenzeichen: 3 Sa 182/11
Rechtsprechungsdatenbank

© arbeitsrecht.de - (akr)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

DiskriminierungNur ein Monatsgehalt als Entschädigung

11.01.2012 | Eine Beamtin erhielt wegen einer Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren nur eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehaltes. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vertrat die Auffassung, die Beamtin wäre auch bei einer benachteiligungsfreien Auswahl nicht gewählt worden. [mehr]

FirmenparkplatzFrauen dürfen bevorzugt werden

06.12.2011 | Ein Arbeitgeber darf bei der Zuteilung von Mitarbeiterparkplätzen das Vergabekriterium "Frauen vor Männer" anlegen; dies verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. [mehr]

Altersgrenze für Flugbegleiter

23.08.2010 | Eine tarifliche Altersgrenze für Flugbegleiter, die den Eintritt in den Ruhestand mit 60 Jahren vorsieht, ist unzulässig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. [mehr]

Schadenersatz für Geschäftsführer wegen Altersdiskriminierung

04.08.2010 | Das Oberlandesgericht Köln hat erstmals einem GmbH-Geschäftsführer Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. Der Klinikleiter erhält alle Schäden ersetzt, die aus der nicht erfolgten Weiterbeschäftigung resultieren. Zudem muss die Klinik Schmerzensgeld in Höhe von 36.600 Euro zahlen. [mehr]

Anspruch auf Beschäftigung über Renteneintrittsalter hinaus

10.09.2010 | Eine Tarifklausel darf keine pauschale Altersgrenze für die Dauer der Arbeitsverhältnisse vorschreiben. Andernfalls kann die Regelung wegen Diskriminierung unwirksam sein, urteilte das Arbeitsgericht Hamburg. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt

22.03.2010 | Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen" Stellung bezogen. Diese wollte wissen, was Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zu tun gedenkt. [mehr]

EU-Kommission klagt gegen Benachteiligung behinderter Arbeitnehmer

17.02.2010 | Die EU-Kommission will die Rechte behinderter Arbeitnehmer in Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stärken. [mehr]

Arbeit & Politik

Vorerst keine gesetzliche Frauenquote

31.03.2011 | Nach Beratungen zwischen Regierungsvertretern und Personalvorständen deutscher Konzerne steht fest: Die Frauenquote kommt, zunächst freiwillig. Wie viele Frauen in die Führungsetagen wandern, bestimmen die Unternehmen selbst. [mehr]

SPD fordert gesetzlich verankerte Entgeltgleichheit für Frauen und Männer

17.03.2011 | Die SPD-Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert, die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Deutschland gesetzlich zu verankern. [mehr]

Die Ansiedlung der AGG-Beschwerdestelle (23/2007)

07.11.2007 | Regelmäßig siedeln Arbeitgeber die Beschwerdestelle im Personalwesen an. Die Personalabteilung als Beschwerdestelle dürfte aber wegen der Nähe zur Geschäftsführung durchaus problematisch sein. [mehr]

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Droht das "AGG-Hopping"? (20/2006)

27.09.2006 | Im zweiten Anlauf und nach langem Hin und Her ist es nun da - das neue Antidiskriminierungsrecht. Insbesondere für Arbeitgeber wird sich einiges ändern. Um sich vor einem Missbrauch der Regelungen zu schützen, sollten sie in jedem Falle Einstellungs-, Auswahl- und Beförderungsrichtlinien diskriminierungsfrei formulieren. [mehr]