Rechtsprechung

BundeswehrEntlassung wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst

Ein Unteroffizier, der aufgrund familiärer Probleme mehrfach unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, kann aus der Bundeswehr entlassen werden. Er stellt eine Gefahr für die militärische Ordnung dar. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger, ein Unteroffizier mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren, hatte im September 2010 an mehreren Tagen seinen Dienst nicht angetreten. In einem Fall hatte er dabei den ausdrücklichen telefonischen Befehl des Kompaniefeldwebels, sofort in der Kaserne zu erscheinen, missachtet. Daraufhin hatte die Beklagte den Kläger entlassen, weil dieser wiederholt seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt habe und bei einem Verbleib im Dienst die militärische Ordnung aufgrund einer erhöhten Wiederholungs- und Nachahmungsgefahr ernstlich gefährdet sei.

Die hiergegen erhobene Klage, mit der sich der Kläger unter anderem auf äußerst schwerwiegende, seine Anwesenheit zuhause erfordernde psychische Probleme seiner Mutter berufen hatte, blieb ohne Erfolg. Der Kläger habe – so die Richter – durch sein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst seine soldatenrechtliche Grundpflicht zu treuem Dienen und seine Gehorsamsverpflichtung Vorgesetzten gegenüber verletzt. Dabei habe er auch schuldhaft gehandelt. Ihm sei bekannt gewesen, dass selbst im Falle einer Erkrankung die Anwesenheitspflicht in der Kaserne erst mit der Freistellung vom Dienst durch den Dienstvorgesetzten entfalle.

Durch die Befehlsverweigerung und die wiederholte Verletzung von Melde- und Anwesenheitspflichten sei der Kernbereich der militärischen Ordnung tangiert. Bei einem Soldaten seien Anwesenheit und Dienstleistung fundamentale und zentrale Pflichten. Die Verteidigungsbereitschaft sei nur gewährleistet, wenn sich die Bundeswehr auf deren strikte Erfüllung verlassen könne. Im Falle eines Verbleibs des Klägers im Dienst habe demgegenüber die begründete Befürchtung weiterer Pflichtverletzungen durch ihn selbst sowie auch von Nachahmungshandlungen anderer Kameraden bestanden. Gerade bei letzteren entstünde dann nämlich der Eindruck, die Bundeswehr gehe nicht konsequent gegen die Verletzung von Dienstpflichten vor und dulde damit letztlich vorschrifts- und befehlswidriges Verhalten.

Auch seien schließlich keine atypischen Einzelfallumstände erkennbar, welche eine mildere Reaktion der Beklagten verlangt hätten. Zwar habe sich der Kläger an zumindest einem der Fehltage ausgelöst durch eine Suiziddrohung seiner an Depressionen leidenden Mutter subjektiv verpflichtet gesehen, ihr persönlich beizustehen. Objektiv sei jedoch nicht erkennbar, weshalb eine erforderliche Betreuung nicht durch ein anderes Familienmitglied habe erfolgen können. Zudem sei der Kläger auch am Folgetag seinen Melde- und Anwesenheitspflichten nicht von sich aus nachgekommen. Erschwerend komme schließlich noch die wahrheitswidrige Behauptung des Klägers anlässlich einer späteren Vernehmung durch die Beklagte hinzu, ein Bundeswehrarzt habe ihm erlaubt, zuhause zu bleiben.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellen.

Quelle:

VG Koblenz, Urteil vom 19.10.2011
Aktenzeichen: 2 K 407/11.KO
PM des VG Koblenz Nr. 48/11 vom 30.11.2011

© arbeitsrecht.de - (akr)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Verwaltungsgericht Schwerin lehnt Eilantrag abBestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister widerrufen

04.05.2012 | Das Wirtschaftsministerium hat einen Bezirksschornsteinfegermeister für unzuverlässig erklärt, weil er seine Berufspflichten verletzt hat. So hatte er in mehreren Fällen seinen Gesellen damit beauftragt, Feuerstättenschauen durchzuführen, statt dies selbst zu tun. [mehr]

Widerruf der FahrlehrererlaubnisFahrschullehrer behielt Geld der Schüler für sich

16.01.2012 | Die Fahrlehrererlaubnis eines im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrers kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn er Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiterleitet. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. [mehr]

DisziplinarverfahrenKanzler einer Fachhochschule durfte versetzt werden

28.02.2012 | Infolge eines Subventionsbetruges wurde gegen mehrere Funktionsträger einer Fachhochschule ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die daraufhin erfolgte Versetzung des Kanzlers hatte vor Gericht Bestand, obwohl er keine Pflichtverletzung begangen hat. [mehr]

Verbot von Stuttgart 21-Ansteckern verletzt Rechte des Personalrats

09.11.2011 | Der frühere Verwaltungsbürgermeister Klaus-Peter Murawski hatte den Beschäftigten der Stadt Stuttgart verboten, Buttons pro oder kontra Stuttgart 21 zu tragen. Diese Maßnahme war mitbestimmungspflichtig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. [mehr]

KriegsdienstverweigerungSanitätsoffizier muss zum Dienst antreten

02.12.2011 | Ein Oberstabsarzt muss auch die restlichen drei Monate seiner Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr verbringen. Der Antrag auf Anerkennung seiner Kriegsdienstverweigerung ändert daran nichts. Der Verbleib trotz seiner "Gewissensgründe" stellt keine besondere Härte dar. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Übertragung ehebezogener Regelungen auf Lebenspartnerschaften

14.10.2010 | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften beschlossen. Die neuen Regelungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten. [mehr]

Beamte werden weiterhin auf Stasi-Tätigkeit kontrolliert

10.02.2011 | Leitende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollen nun doch über das Jahr 2011 hinaus auf eine frühere Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR überprüft werden. Das Bundeskabinett hat der Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zugestimmt. [mehr]

Arbeit & Politik

14. Schöneberger ForumSchuldenbremse, Sparzwänge & Co

14.11.2011 | Unter dem Motto »Ausgebremst! Der öffentliche Dienst vor dem Kollaps?« findet ab morgen die vom DGB getragene Tagung für den öffentlichen Dienst statt. Im Fokus stehen die Folgen der Sparpolitik und der Modernisierungsprozess des öffentlichen Dienstes. [mehr]

Keine Burka in der Stadtverwaltung Frankfurt

04.02.2011 | Die Ankündigung einer Verwaltungsangestellten, zukünftig eine Vollverschleierung tragen zu wollen, löste erneut eine Debatte in der Öffentlichkeit aus. Die Mitarbeiterin beendete nun das Arbeitsverhältnis. Sie wollte nicht mehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen. [mehr]

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (01/2006)

04.01.2006 | Bereits seit 1. Oktober letzten Jahres gilt für den öffentlichen Dienst ein völlig neues Tarifrecht. Bei vielen Betroffenen herrscht immer noch eine relativ große Verunsicherung darüber, welche Auswirkungen dies im Einzelnen auf ihr Beschäftigungsverhältnis hat. [mehr]

Der Leistungs-Tarifvertrag des Bundes (14/2007)

04.07.2007 | Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist erstmals im öffentlichen Dienst ein variables Leistungsentgelt eingeführt worden. Wie das Zusammenspiel zwischen § 18 TVöD und dem normausfüllenden "Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes" funktioniert, erfahren Sie hier. [mehr]

Aus den Zeitschriften

Der Personalrat: Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst

24.11.2011 | Auch im öffentlichen Dienst sind betriebsbedingte Kündigungen kein Tabu mehr. Eine Sparpolitik der "harten Schnitte" sorgt dafür, dass kommunale Arbeitgeber zu Kündigungen greifen, wenn sie keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bieten können oder wollen. [mehr]

Der Personalrat: Personalgestellung statt Kündigung

10.10.2011 | Ist ein Mitarbeiter nach dem TVöD oder nach anderen Bestimmungen ordentlich unkündbar geworden, muss der Arbeitgeber alle verfügbaren Mittel ausschöpfen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Erst dann ist eine Kündigung rechtens. Zu diesen Möglichkeiten gehört die Personalgestellung. [mehr]