Rechtsprechung
GutachterZur Pause genötigt
Kann ein Sachverständiger glaubhaft darlegen, dass er üblicherweise keine Mittagspause macht, so muss ihm die vom Gericht angeordnete Unterbrechung der Sitzung als Wartezeit im Sinne des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) bezahlt werden.
Ein Sachverständiger verlangte für die Teilnahme an einem Hauptverhandlungstermin neben der unstreitigen Vergütung auch die Erstattung der angeordneten Pause in Höhe weiterer € 85,- zuzüglich der auf diesen Betrag anfallenden Umsatzsteuer in Höhe von € 16,15.
Der Sachverständige, der gemäß § 9 Abs. 1 JVEG in Verbindung mit der Anlage 1 zum JVEG ein Honorar von € 85,- je Stunde erhält, ist nach Auffassung des OLG Frankfurt auch für die Unterbrechung der Sitzung in der Zeit von 13.07 Uhr bis 14.07 Uhr zu vergüten.
Das folgt aus § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG. Nach dieser Regelung zählen auch Wartezeiten zu der zu vergütenden erforderlichen Zeit. Wartezeiten sind Zeiten, in denen der Gutachter seiner gewöhnlichen Beschäftigung nachgegangen wäre, wenn er nicht aufgrund des Gutachtenauftrags am Gerichtstermin teilgenommen hätte. Es ist deshalb anerkannt, dass auch längere Verhandlungspausen zu entschädigen sind.
Anders verhält es sich mit üblichen Mittagspausen von einer Stunde. Insoweit wird davon ausgegangen, der Sachverständige sei während einer einstündigen Mittagspause nicht infolge des Gutachtenauftrags an seiner regelmäßigen Beschäftigung gehindert, sondern wegen der Erfüllung allgemeiner menschlicher Bedürfnisse wie Ernährung und Erholung.
Der Senat folgt dieser Auffassung nicht. Es kann nicht unterstellt werden, dass jeder Berufstätige regelmäßig Mittagspausen einlegt, um Nahrung zu sich zu nehmen oder sich zu erholen. Es ist durchaus nicht unüblich, dass insbesondere beruflich sehr engagierte Personen – wie vorliegend der Sachverständige – auf eine Mittagspause verzichten, um ihren vielfältigen beruflichen Verpflichtungen nachzukommen. Deshalb ist jedenfalls dann, wenn der Sachverständige glaubhaft vorbringt, dass er üblicherweise keine Mittagspausen einlegt, sondern arbeitet, die vom Gericht angeordnete Mittagspause eine Zeit, in der der Sachverständige lediglich aufgrund seines Gutachtenauftrags seiner regelmäßigen Beschäftigung nicht nachgehen kann, so dass sie als Wartezeit zu vergüten ist.
Der Sachverständige hat glaubhaft erklärt, dass er generell kein Mittagessen zu sich nimmt und ihm deshalb durch die gerichtliche Mittagspause ein Zeitverlust aufgenötigt worden sei.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Schriftgutachten ohne Einwilligung des Arbeitnehmers
18.06.2008 | Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn der Arbeitgeber ohne seine Einwilligung ein Schriftsachverständigen-Gutachten darüber einholt, ob der Arbeitnehmer Urheber eines Beschwerdeschreibens ist. [mehr]
Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit eines Polizisten
19.07.2010 | Die Zeiten für An- und Ablegen der Dienstuniform sind auch dann als Dienstzeiten anzuerkennen, wenn das Umkleiden außerhalb der Schicht erfolgt. [mehr]
Dienstreisezeit ist im öffentlichen Dienst keine Arbeitszeit
12.07.2006 | Im öffentlichen Dienst sind die auf Dienstreisen anfallenden Reisezeiten weder arbeitszeitrechtlich noch vergütungsrechtlich als Arbeitszeit zu werten. [mehr]
Arbeitzeitverlängerung für bayerische Beamte verfassungsgemäß
20.09.2005 | Die ab 01.09.2004 geltende Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der bayerischen Beamten von 40 auf 42 Stunden verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung. [mehr]
Beifahrerzeiten eines LKW-Fahrers sind extra zu entlohnen
25.07.2011 | Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltene Klausel, Reisezeiten seien mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten, ist intransparent, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche "Reisetätigkeit" von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Gesetzgebung
EU-VorgabenBundesrat will selbständigen Kraftfahrern nicht die Arbeitszeit vorschreiben
13.02.2012 | Die Länder haben deutliche Kritik an der europäischen Vorgabe geübt, die Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern zu regeln. Sie vertreten die Auffassung, dass solche Vorschriften für Selbständige nicht geboten sind und einen Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht darstellen. [mehr]
Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie geplant
23.12.2010 | Die EU-Kommission wagt einen neuen Anlauf zur Anpassung der Richtlinie. In der zweiten Konsultationsphase sollen nun Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rede und Antwort stehen. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon:Kalendertag
29.01.2010 | Der Kalendertag ist vom Werktag (Arbeitstag) zu unterscheiden. [mehr]
Arbeit & Politik
Arbeiten Deutsche zu lange?
28.09.2010 | Das Statistische Bundesamt hat eine Studie über die Qualität der Arbeit in Deutschland vorgelegt. Jeder Zehnte ist der Meinung, er arbeitet zu lange. [mehr]
BundesregierungArbeitszeitgesetz gilt auch für Personal in Privathaushalten
15.02.2012 | Für Pflegepersonal in privaten Haushalten und für entsandte Pflegekräfte gelten die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Arbeitszeiten und Ruhepausen. Die Zollverwaltung ist befugt, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche zu überprüfen. [mehr]
Newsletter
Das neue Arbeitszeitgesetz (12/2004)
02.06.2004 | Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist wegen der Rechtsprechung des EuGH und des BAG zum Bereitschaftsdienst zum 1. Januar 2004 geändert worden. Entscheidende Neuerung ist, dass der Bereitschaftsdienst jetzt immer der Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zuzurechnen ist. [mehr]
Die Dienstreise in der aktuellen Rechtsprechung (17/2007)
15.08.2007 | So klar die Definition auch erscheinen mag, gelten bei der praktischen Umsetzung die Fragestellungen "wann ist eine Dienstreise Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne, (wie) ist diese zu vergüten und bestehen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates?" nahezu als Klassiker. [mehr]