Rechtsprechung

ArbeitslosengeldSteuerrückzahlung vermindert Hartz-IV

Hartz-IV-Empfänger müssen sich Steuererstattungen auf ihr Arbeitslosengeld (Alg II) anrechnen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde dagegen nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuerstattung auf das Arbeitslosengeld II. Ihre hiergegen erhobene Klage blieb vor den Sozialgerichten ohne Erfolg, weil eine nach Antragstellung auf Grundsicherung zugeflossene Einkommensteuererstattung nicht Vermögen, sondern Einkommen darstelle und daher bedarfsmindernd zu berücksichtigen sei. Die Beschwerdeführerin sieht sich durch die angefochtenen Entscheidungen des Grundsicherungsträgers und der Fachgerichte in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Insbesondere wird die Beschwerdeführerin durch die Anrechnung der Einkommensteuererstattung auf Alg II nicht in ihrem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzt.

Die Anrechnung vermindert nicht den als Eigentum geschützten Steuererstattungsanspruch, sondern führt zu einer Verringerung ihres Sozialleistungsanspruchs. Sozialrechtliche Ansprüche genießen jedoch nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen. So stehen etwa sozialversicherungsrechtliche Rechtspositionen in Form von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie aus eigener Versicherung der Leistungsberechtigten resultieren, grundsätzlich unter dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG. Steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen wie die Grundsicherung sind hingegen nicht als Eigentum geschützt.

Quelle:

BVerfG, Urteil vom 08.11.2011
Aktenzeichen: 1 BvR 2007/11
PM des BVerfG vom 23.11.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

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