Rechtsprechung

Verbot von Stuttgart 21-Ansteckern verletzt Rechte des Personalrats

Der frühere Verwaltungsbürgermeister Klaus-Peter Murawski hatte den Beschäftigten der Stadt Stuttgart verboten, Buttons pro oder kontra Stuttgart 21 zu tragen. Diese Maßnahme war mitbestimmungspflichtig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat festgestellt, dass der Dienststellenleiter durch den Erlass eines Rundschreibens von Bürgermeister Murawski im September 2010 das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats der Landeshauptstadt Stuttgart nach dem Landespersonalvertretungsgesetz verletzt hat.

Das Rundschreiben enthielt Anweisungen zur Teilnahme von Mitarbeitern an Veranstaltungen, Demonstrationen und zum Verhalten an der Dienststelle. Auch war in dem Rundschreiben folgende Aussage enthalten: "Daher ist beispielsweise auch das Tragen von Buttons, Aufklebern pro oder kontra Stuttgart 21 … am Arbeitsplatz nicht erlaubt".

Anlass dieses Rundschreibens sind die Auseinandersetzungen um das Projekt Stuttgart 21.
Der beteiligte Dienststellenleiter OB Schuster ist der Ansicht, dass in dem Rundschreiben nur ganz allgemeine Hinweise auf Rechte und Pflichten von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und insbesondere von Beamten enthalten seien, also lediglich auf die allgemeine Rechtslage hingewiesen werde. Angesichts der aufgeheizten Stimmung im Bahnhofstreit solle dadurch der Betriebsfrieden im Rathaus gesichert werden. Eine differenzierte Praxis sei bei 17.000 Mitarbeitern nicht praktikabel.

Die Kammer für Personalvertretungssachen (Land) führte zur Begründung aus, dass Maßnahmen, die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig sind, vom Dienststellenleiter nur vollzogen werden dürfen, nachdem die zuständige Personalvertretung zugestimmt hat.
Das Verbot von Buttons pro und contra Stuttgart 21 stellt eine solche mitbestimmungspflichtige Maßnahme dar. Denn es trifft Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten im Sinne von § 79 Abs. 1 Nr. 12 des Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).

Der Dienststellenleiter kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, nur auf die Rechtslage hingewiesen und von daher keine mitbestimmungsfähige Entscheidung getroffen zu haben. Denn jedenfalls hinsichtlich der bei der Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigten Arbeitnehmer, die von dem Verbot ebenfalls betroffen sind, gibt es keine einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes- bzw. Tarifrechts, denen ein solches Verbot entnommen werden kann. Spricht der Dienststellenleiter gleichwohl ein solches Verbot aus, stellt dieses eine eigenständige und damit mitbestimmungspflichtige Maßnahme dar und nicht lediglich einen Hinweis auf die Rechtslage. Das Verbot hätte deshalb erst nach Befassung und Zustimmung des Gesamtpersonalrats erlassen werden dürfen. Da der Dienststellenleiter das Mitbestimmungsverfahren nicht durchgeführt hat, hat er die Rechte der Personalvertretung verletzt.

Quelle:

VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2011
Aktenzeichen: PL 22 K 4873/10
PM des VG Stuttgart vom 31.10.2011 und vom 08.11.2011

© arbeitsrecht.de - (akr)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Verwaltungsgericht Schwerin lehnt Eilantrag abBestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister widerrufen

04.05.2012 | Das Wirtschaftsministerium hat einen Bezirksschornsteinfegermeister für unzuverlässig erklärt, weil er seine Berufspflichten verletzt hat. So hatte er in mehreren Fällen seinen Gesellen damit beauftragt, Feuerstättenschauen durchzuführen, statt dies selbst zu tun. [mehr]

Widerruf der FahrlehrererlaubnisFahrschullehrer behielt Geld der Schüler für sich

16.01.2012 | Die Fahrlehrererlaubnis eines im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrers kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn er Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiterleitet. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. [mehr]

DisziplinarverfahrenKanzler einer Fachhochschule durfte versetzt werden

28.02.2012 | Infolge eines Subventionsbetruges wurde gegen mehrere Funktionsträger einer Fachhochschule ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die daraufhin erfolgte Versetzung des Kanzlers hatte vor Gericht Bestand, obwohl er keine Pflichtverletzung begangen hat. [mehr]

BundeswehrEntlassung wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst

01.12.2011 | Ein Unteroffizier, der aufgrund familiärer Probleme mehrfach unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, kann aus der Bundeswehr entlassen werden. Er stellt eine Gefahr für die militärische Ordnung dar. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. [mehr]

KriegsdienstverweigerungSanitätsoffizier muss zum Dienst antreten

02.12.2011 | Ein Oberstabsarzt muss auch die restlichen drei Monate seiner Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr verbringen. Der Antrag auf Anerkennung seiner Kriegsdienstverweigerung ändert daran nichts. Der Verbleib trotz seiner "Gewissensgründe" stellt keine besondere Härte dar. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Übertragung ehebezogener Regelungen auf Lebenspartnerschaften

14.10.2010 | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften beschlossen. Die neuen Regelungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten. [mehr]

Beamte werden weiterhin auf Stasi-Tätigkeit kontrolliert

10.02.2011 | Leitende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollen nun doch über das Jahr 2011 hinaus auf eine frühere Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR überprüft werden. Das Bundeskabinett hat der Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zugestimmt. [mehr]

Arbeit & Politik

14. Schöneberger ForumSchuldenbremse, Sparzwänge & Co

14.11.2011 | Unter dem Motto »Ausgebremst! Der öffentliche Dienst vor dem Kollaps?« findet ab morgen die vom DGB getragene Tagung für den öffentlichen Dienst statt. Im Fokus stehen die Folgen der Sparpolitik und der Modernisierungsprozess des öffentlichen Dienstes. [mehr]

Keine Burka in der Stadtverwaltung Frankfurt

04.02.2011 | Die Ankündigung einer Verwaltungsangestellten, zukünftig eine Vollverschleierung tragen zu wollen, löste erneut eine Debatte in der Öffentlichkeit aus. Die Mitarbeiterin beendete nun das Arbeitsverhältnis. Sie wollte nicht mehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen. [mehr]

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (01/2006)

04.01.2006 | Bereits seit 1. Oktober letzten Jahres gilt für den öffentlichen Dienst ein völlig neues Tarifrecht. Bei vielen Betroffenen herrscht immer noch eine relativ große Verunsicherung darüber, welche Auswirkungen dies im Einzelnen auf ihr Beschäftigungsverhältnis hat. [mehr]

Der Leistungs-Tarifvertrag des Bundes (14/2007)

04.07.2007 | Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist erstmals im öffentlichen Dienst ein variables Leistungsentgelt eingeführt worden. Wie das Zusammenspiel zwischen § 18 TVöD und dem normausfüllenden "Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes" funktioniert, erfahren Sie hier. [mehr]

Aus den Zeitschriften

Der Personalrat: Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst

24.11.2011 | Auch im öffentlichen Dienst sind betriebsbedingte Kündigungen kein Tabu mehr. Eine Sparpolitik der "harten Schnitte" sorgt dafür, dass kommunale Arbeitgeber zu Kündigungen greifen, wenn sie keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bieten können oder wollen. [mehr]

Der Personalrat: Personalgestellung statt Kündigung

10.10.2011 | Ist ein Mitarbeiter nach dem TVöD oder nach anderen Bestimmungen ordentlich unkündbar geworden, muss der Arbeitgeber alle verfügbaren Mittel ausschöpfen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Erst dann ist eine Kündigung rechtens. Zu diesen Möglichkeiten gehört die Personalgestellung. [mehr]