Rechtsprechung
Fristlose Kündigung wegen Omelette und Brötchen
Das Arbeitsgericht Neunkirchen hat die fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin bestätigt, die ohne zu bezahlen zwei Omeletts gegessen und ein belegtes Brötchen mitgenommen hatte.
Die beklagte Bäckerei hatte das seit dem Jahr 2004 mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt. Sie hatte die Kündigung auf den Vorwurf gestützt, dass die Klägerin zwei von ihr selbst zubereitete Omeletts gegessen und sich ein Brötchen belegt und mitgenommen habe, ohne zu bezahlen. Der Verkaufspreis dieser Lebensmittel betrug 12,75 Euro. Die Betriebsordnung der Arbeitgeberin enthält die Regelung, dass die Mitarbeiter Waren, die sie essen oder kaufen wollen, in die Kasse eingeben sowie bezahlen müssen.
Das Gericht sah es nach der Vernehmung von Zeugen als erwiesen an, dass die Klägerin zumindest ein Omelett selbst zubereitet und verzehrt sowie ein belegtes Brötchen nach der Arbeit mitgenommen hatte, ohne diese Lebensmittel zu bezahlen. Die Kammer sah darin einen wichtigen Grund, der die Arbeitgeberin zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigte. Sie setzte sich mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im "Fall Emmely" auseinander und bewertete bei der Interessenabwägung die Begleitumstände des Vorfalls sowie das nachfolgende Verhalten der Klägerin zu deren Nachteil.
Gegen dieses Urteil ist eine Berufung beim Landesarbeitsgericht Saarland möglich.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Holzklau ist ein Kündigungsgrund
23.05.2011 | Eine 38-jährige Betriebszugehörigkeit wiegt nicht den Diebstahl einer Holzladung im Wert von etwa 300 Euro auf. Bei einer derart vermögensschädigenden Handlung zu Lasten des Arbeitgebers liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. [mehr]
Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses
14.08.2008 | Die Auslassung einer branchenüblichen Formulierung in einem Arbeitszeugnis (hier: Belastbarkeit eines Tageszeitungsredakteurs in Stresssituationen) kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein. [mehr]
Keine Abmahnung erforderlich Diebstahl von 7100 Euro zerstört das Vertrauensverhältnis nachhaltig
29.03.2012 | Wer sich an den Bareinnahmen seines Arbeitgebers bedient, darf auch ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Der Griff in die Kasse hat das Vertrauensverhältnis zerstört. [mehr]
BerufskraftfahrerEinmonatiges Fahrverbot ist kein Grund zur fristlosen Kündigung
05.01.2012 | Der Verlust der Fahrerlaubnis ist bei einem Berufskraftfahrer an sich ein Grund, der eine Kündigung rechtfertigen kann. Ist das Fahrverbot aber auf einen Monat beschränkt, und könnte der Arbeitnehmer diesen Monat weitgehend durch Inanspruchnahme von Urlaub überbrücken, kommt eine Kündigung regelmäßig nicht in Betracht. [mehr]
EinschreibenKündigung geht erst bei Aushändigung auf der Poststelle zu
20.12.2011 | Holt ein Arbeitnehmer ein an ihn adressiertes Einschreiben nicht bei der Post ab, begründet das nicht den Vorwurf der Zugangsvereitelung. Das gilt auch dann, wenn eine fristlose Kündigung zugestellt werden soll, denn der Benachrichtigungszettel enthält keinen Hinweis auf den Absender. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Arbeit & Politik
Zuerst zum Arzt, dann ins Vergnügen
25.08.2011 | Welche Folgen hat es, wenn Arbeitnehmer mit ihren Aussagen in sozialen Netzwerken im Internet Rückschlüsse auf ihre Arbeitsmoral zulassen? Darum dreht sich ein Fall, den heute das Düsseldorfer Arbeitsgericht im Gütetermin verhandelt. [mehr]
