Rechtsprechung
Entlassung eines Soldaten wegen Schwarzfahrens war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Minden hat die Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr, der für Heimfahrten eine gefälschte Fahrkarte benutzt hatte, für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
Die Bundeswehr hatte den Stabsgefreiten im Juni 2009 entlassen, nachdem er von sich aus mitgeteilt hatte, einen Bahnfahrkarte für Wehrpflichtige verfälscht und für mehrere - ihm als Zeitsoldat nicht zustehende - kostenlose Fahrten in seine Heimatstadt benutzt zu haben. Der Kläger zeigte sich reuig und begründete sein Verhalten damit, dass er viel Geld aufgrund fehlerhafter Anlageberatung verloren habe und sich daher selbst gelegentliche Heimfahrten nicht mehr habe leisten können. Die Bundeswehr schaltete die Staatsanwaltschaft ein. Diese stellte das Verfahren gegen den Kläger wegen geringer Schuld und geringen Schadens ein.
Der für den Kläger zuständige Kompaniechef hatte sich gegen eine Entlassung ausgesprochen – der Kläger gehöre zu seinen Spitzenkräften und zeichne sich durch großes Engagement sowie hohe Zuverlässigkeit aus; daher wäre die Ahndung seines Fehlverhaltens durch eine Disziplinarmaßnahme völlig ausreichend. Dennoch verfügte die zuständige Stelle der Bundeswehr die Entlassung des Klägers wegen der Schwere seiner Tat und einer großen Nachahmungsgefahr und bestätigte diese Entscheidung auch im Beschwerdeverfahren.
Das Verwaltungsgericht (VG) Minden entschied, die Belassung des Klägers im Dienst hätte voraussichtlich weder die militärische Ordnung noch das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet. Angesichts der Gesamtpersönlichkeit des Soldaten hätte es ausgereicht, seine Verfehlungen disziplinarisch zu ahnden, zumal das Vertrauensverhältnis zu den Dienstvorgesetzten in seiner Einheit nicht zerstört gewesen sei.
Die beklagte Bundesrepublik Deutschland kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beantragen; über diesen Antrag würde das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Kündigungsschutz kann auch in sog. Kleinbetrieben bestehen
02.03.2001 | Kündigungen, die gegen das gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme aus Art. 12 GG verstoßen, sind nach § 242 BGB unwirksam. [mehr]
Außerordentliche Kündigung einer kirchlichen Mitarbeiterin wegen Loyalitätspflichtverletzung
02.03.2001 | Bei einer Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt, ist keine hinreichende Gewähr mehr gegeben, dass sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zu Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. [mehr]
Einschreiben garantiert nicht für Zustellung der Kündigung
06.03.2003 | Auch ein eingeschriebener Brief garantiert nicht für die ordnungsgemäße Zustellung einer Kündigung, da dieser erst zugegangen ist, wenn er dem Empfänger persönlich oder einem der Mitglieder seines Haushaltes übergeben wurde. [mehr]
Inhaltliche Grenzen einer Änderungskündigung
03.07.2008 | Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende - nicht notwendige - Änderungen vornehmen will. [mehr]
Kündigungen von Kirchenangestellten wegen Ehebruchs
24.09.2010 | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mit zwei Fällen befasst, in denen kirchlichen Mitarbeitern wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigt worden war. Es war das erste Mal, dass sich das Gericht mit Kündigungen Kirchenangestellter auseinandersetzte, deren Gründe im privaten Bereich lagen. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Kündigungsfrist
29.01.2010 | Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht ergeben sich aus dem Gesetz, sie können aber auch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt werden. [mehr]
Rechtslexikon: Massenentlassung
29.01.2010 | Eine Massenentlassung unterliegt der Anzeigepflicht gemäß §§ 17ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG). [mehr]
Arbeit & Politik
Studie: Jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt
09.02.2011 | Der Engagement Index 2010 attestiert deutschen Firmen eine fatal niedrige emotionale Mitarbeiterbindung. Das führe zu hohen Folgekosten aufgrund von hausgemachter Kündigungsbereitschaft und mangelhafter Motivation. [mehr]
Ein Manager schafft sich ab
31.08.2010 | Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin hat mit seinen Äußerungen zur Integrationsfähigkeit von Ausländern für Aufsehen gesorgt. Arbeitsrechtler spekulieren jetzt über seinen Rauswurf. [mehr]
Newsletter
Kündigung bei Bagatellstraftaten (09/2009)
06.05.2009 | Schon der bloße Verdacht, dass ein Mitarbeiter Eigentum des Chefs entwendet hat, kann den Job kosten - und sei die Sache auch noch so geringwertig. Das müssen Betroffene und auch Betriebsräte nicht ohne weiteres hinnehmen. [mehr]
Kündigung wegen privater Nutzung des Internets? (14/2005)
06.07.2005 | Regelmäßig wird das private Surfen und der private E-Mail-Verkehr im Büro entweder ausdrücklich untersagt oder in geringem Umfang toleriert. Hier stellt sich die Frage, wann der Arbeitgeber berechtigt ist, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, weil ein Arbeitnehmer trotz bestehenden Verbots das Internet zu privaten Zwecken genutzt hat. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im Betrieb: Kündigung per E-Postbrief unzulässig
29.03.2011 | Elektronische Briefe sollen laut Postdienstleister und E-Mail-Provider ebenso rechtsverbindlich sein wie normale Briefe. Der Job kann mit dem E-Postbrief allerdings nicht wirksam gekündigt werden. Die E-Mail-Signatur ersetzt die eigenhändige Unterschrift nicht. [mehr]
Gute Arbeit: Eingliedern statt ausmustern - Betriebsräte können mitbestimmen
08.04.2010 | In letzter Instanz haben die Gerichte noch nicht entschieden. Aber der Trend ist erkennbar: Wenn es darum geht, Kranke oder Behinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches weiter ins Arbeitsleben zu integrieren und ihnen die Kündigung zu ersparen, können Betriebs- und Personalräte mitbestimmen. Sie müssen dann nur sehr konkret werden. [mehr]