Rechtsprechung

Keine Kündigung bei Abhörverdacht

Kündigt der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied wegen eines Verstoßes gegen seine Betriebsratspflichten, ist das bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.

Die Klägerin ist seit 1990 beim Kaufhaus Breuninger in Stuttgart als Mitarbeiterin im Verkauf beschäftigt und seit Mai 2010 Mitglied des Betriebsrats. Die Beklagte wirft der Klägerin vor, sie habe in der Sitzung des Betriebsausschusses am 1. September 2010 unter Zuhilfenahme eines Mobiltelefons einem Außenstehenden ermöglicht, die Beratung des Gremiums heimlich mitzuhören. Die Arbeitgeberin hat die Klägerin nach Bekanntwerden des Vorwurfs persönlich angehört und am 13. September 2010 deshalb fristlos gekündigt. Die Arbeitgeberin ist der Auffassung, dass zumindest der dringende Verdacht gegen die Klägerin bestehe, sie habe einen Außenstehenden heimlich mithören lassen. Am 20. September 2010 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis nochmals fristlos und wirft der Klägerin insoweit vor, sie habe in einem anderen gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte mit Urteil vom 26.01.2011 (Aktenzeichen 28 Ca 7333/10) die beiden Kündigungen für unwirksam erklärt.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat die arbeitsgerichtliche Entscheidung bestätigt. Unabhängig davon, dass der behauptete Pflichtenverstoß (Abhören der Ausschusssitzung) zwischen den Parteien streitig ist, führt jedenfalls die umfassende Interessenabwägung dazu, dass die Kündigung vom 13. September unwirksam ist.

Innerhalb der Interessenabwägung hat das Gericht insbesondere berücksichtigt, dass die Klägerin seit über 20 Jahren beanstandungsfrei bei der Beklagten beschäftigt ist und es bei der vorgeworfenen Pflichtverletzung vorrangig um die Verletzung von Pflichten aus dem Betriebsratsamt geht. Die Kündigung vom 20. September 2010 wurde für unwirksam erklärt, weil das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass die Klägerin tatsächlich eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben hat.

Quelle:

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2011
Aktenzeichen: 17 Sa 16/11
PM des LAG Baden-Württemberg vom 12.09.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Anforderung an die Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

26.03.2008 | Ein Arbeitnehmer ist vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung wegen des Verdachts einer Straftat auch dann in ausreichendem Maße angehört worden, wenn er keine Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte. [mehr]

Keine Abmahnung erforderlich Diebstahl von 7100 Euro zerstört das Vertrauensverhältnis nachhaltig

29.03.2012 | Wer sich an den Bareinnahmen seines Arbeitgebers bedient, darf auch ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Der Griff in die Kasse hat das Vertrauensverhältnis zerstört. [mehr]

BerufskraftfahrerEinmonatiges Fahrverbot ist kein Grund zur fristlosen Kündigung

05.01.2012 | Der Verlust der Fahrerlaubnis ist bei einem Berufskraftfahrer an sich ein Grund, der eine Kündigung rechtfertigen kann. Ist das Fahrverbot aber auf einen Monat beschränkt, und könnte der Arbeitnehmer diesen Monat weitgehend durch Inanspruchnahme von Urlaub überbrücken, kommt eine Kündigung regelmäßig nicht in Betracht. [mehr]

Fristlose KündigungWo ist die Quittung?

20.01.2012 | Weil ein Mitarbeiter einen Wiegebeleg in Höhe von 14,99 Euro nicht vorweisen konnte, kündigte ihm das Abfallwirtschaftsunternehmen fristlos. Es warf dem Arbeitnehmer vor, den Betrag selbst vereinnahmt zu haben. [mehr]

Außerordentliche Kündigung wegen diskriminierender Äußerungen

11.09.2006 | Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der einen Kollegen fortwährend mit fremdenfeindlichen Äußerungen herabwürdigt, kann gerechtfertigt sein. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Arbeitshilfen

Rechtslexikon: Verdachtskündigung

29.01.2010 | Unter diesem Begriff werden alle Tatbestände definiert, in denen die Kündigung nicht auf einer vom Gekündigten begangenen schuldhaften Pflichtverletzung selbst, sondern allein darauf gestützt wird, der Gekündigte stehe im Verdacht, die Vertragsverletzung – meist eine Straftat oder einen Vertrauensbruch – begangen zu haben. [mehr]

Arbeit & Politik

Zuerst zum Arzt, dann ins Vergnügen

25.08.2011 | Welche Folgen hat es, wenn Arbeitnehmer mit ihren Aussagen in sozialen Netzwerken im Internet Rückschlüsse auf ihre Arbeitsmoral zulassen? Darum dreht sich ein Fall, den heute das Düsseldorfer Arbeitsgericht im Gütetermin verhandelt. [mehr]

Die Verdachtskündigung (19/2007)

12.09.2007 | Obwohl die Kündigung wegen eines bloßen Verdachts dem rechtsstaatlichen Grundatz der Unschuldvermutung zuwiderläuft, lässt sie das Bundearbeitsgericht nach wie vor zu - wenn denn die engen Voraussetzungen erfüllt sind. [mehr]

Aus den Zeitschriften

Arbeit und Recht: Maultaschen entwendet - Bagatellkündigung

22.02.2010 | Das viel beachtete Maultaschen-Urteil aus dem letzten Jahr ist ein Beispiel für die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Bagatelldelikts. Jetzt reagiert der Gesetzgeber. [mehr]