Rechtsprechung
Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge trotz Insolvenz
Ein Insolvenzverwalter kann eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Altersvorsorge nicht ohne Weiteres widerrufen und Auszahlung der bereits angesparten Versicherungssumme verlangen, um den Betrag der Insolvenzmasse zuzuführen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Eine GmbH hatte für ihre Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, die nicht in Form einer Direktversicherung bestand, sondern über eine so genannte Gruppen-Unterstützungskasse erfolgte. Diese wird von mehreren Arbeitgebern als Trägerunternehmen durch finanzielle Zuwendungen getragen und erbringt im Gegenzug die Versorgungsleistungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zugesagt hat. Zu diesem Zweck schließt die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen ab, in der Regel in Form einer Kapital- oder Rentenversicherung. Nachdem die GmbH in Insolvenz gefallen war, hatte der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmern mitgeteilt, dass der Rückkaufswert, rund 80.000 Euro, uneingeschränkt in die Insolvenzmasse gefallen sei. Er widerrief die vom Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern erteilte Versorgungszusage und verlangte von der Unterstützungskasse Auszahlung des Rückkaufwertes.
Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf die Auskehrung des Rückkaufswerts der Versicherung, mit dem die Anwartschaften der Arbeitnehmer auf Altersversorgung rückgedeckt wurden, entschied das Bundesarbeitsgericht. Der Rückkaufswert ist somit nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Denn dem Arbeitgeber standen keine Rechte an dem Rückkaufswert zu, die auf den Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO durch Übernahme der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Arbeitgebers eintreten konnte.
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass es sich bei der vom Arbeitgeber gewählten Art der Altersversorgung seiner Arbeitnehmer über eine Unterstützungskasse um einen externen Durchführungsweg handelt.
Aus dem maßgeblichen Leistungsplan für die Altersversorgung zwischen Arbeitgeber und Unterstützungskasse ergebe sich kein Anspruch des Arbeitgebers auf Auskehrung des Rückkaufswerts. Weil die GmbH für die Altersversorgung der Arbeitnehmer keine Direktversicherung abgeschlossen hatte, war die Unterstützungskasse und nicht die GmbH Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung. Deshalb ist auch nur die Unterstützungskasse und nicht der Arbeitgeber berechtigt, Rechte als Versicherungsnehmer aus der Versicherung wahrzunehmen. Die GmbH – und somit auch nicht der Insolvenzverwalter – konnte weder die Bezugsberechtigung aus der Versicherung widerrufen noch die Versicherung kündigen. Diese Rechte hat nur die Unterstützungskasse.
Bereits erbrachte Vertragsleistungen könnten vom Insolvenzverwalter nicht rückgängig gemacht werden, entschied das BAG. Die Versorgung in Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme aus der Rückdeckungsversicherung, die sich nach dem Geschäftsplan des Rückdeckungsversicherers zum Zeitpunkt des Ausscheidens (des Arbeitgebers) ergibt, sei unverfallbar. In diesem Umfang steht den Arbeitnehmern im Versorgungsfall ein Leistungsanspruch zu
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Betriebsrenten im Fall von Insolvenz
24.05.2007 | Das BAG hat die Rechtsfrage vorgelegt, ob einem Arbeitnehmer bei Insolvenz seines Unternehmens die Leistung aus einer Versicherung zusteht, auch wenn er noch nicht die vorgesehene Betriebszugehörigkeit erreicht hat. [mehr]
Einmalbeitrag zur Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz verfassungsgemäß
20.09.2010 | Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der im Betriebsrentengesetz vorgesehene Einmalbeitrag zur Umstellung der Finanzierung von Versorgungsanwartschaften rechtmäßig ist. [mehr]
Leistung aus Direktversicherung während Insolvenz
17.06.2010 | Endet das Arbeitsverhältnis während einer Insolvenz, so stehen die Leistungen aus einer Direktversicherung nur dann nicht dem begünstigten Arbeitnehmer zu, wenn das Bezugsrecht laut Vertrag noch durch den Arbeitgeber - als Versicherungsnehmer - widerrufen werden kann. [mehr]
Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften bei Arbeitsunterbrechung
27.04.2006 | Wird das Arbeitsverhältnis zur Aufnahme eines Studiums rechtlich beendet, so muss bei einer späteren Wiedereinstellung die frühere Betriebszugehörigkeit nach dem Betriebsrentengesetz grundsätzlich nicht angerechnet werden. [mehr]
Arzt muss Pflichtbeiträge trotz Insolvenz bezahlen
16.04.2007 | Ein niedergelassener Arzt, der nach einer Insolvenz seine Praxis weiterführen darf, muss die Pflichtbeiträge für seine Altersversorgung wie bisher bezahlen. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Gesetzgebung
Neuer Mindestbeitrag für Riester-Sparer
01.11.2011 | Ab 2012 wird es einen Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro für alle Riester-Sparer geben. Außerdem können Riester-Sparer in bestimmten Fällen Beiträge nachzahlen und damit bereits zurückgeforderte Zulagen wieder sichern. [mehr]
Ab 2011: Verpflichtendes Meldeverfahren für Betriebsrenten
06.12.2010 | Ab dem 1. Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung ihrer Meldungen an die Krankenkassen verpflichtet. In diesem Zusammenhang wird auch das neue Lohnsteuerverfahren namens ELStAM eingeführt. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Insolvenzgeld
29.01.2010 | Ansprüche auf Arbeitsvergütung vor der Insolvenzeröffnung stellen nur (einfache) Insolvenzforderungen dar [mehr]
Rechtslexikon: Entgeltumwandlung
29.01.2010 | Gemäß § 1a BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen via zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. [mehr]
Arbeit & Politik
Richtig riestern
11.05.2011 | Die Bundesregierung will für mehr Klarheit bei der Riester-Rente sorgen. Ein Gesetzesentwurf soll verhindern, dass Sparer aus Versehen keinen Eigenbeitrag einzahlen. Beitragsnachzahlungen sollen unbürokratisch möglich sein. [mehr]
Privatinsolvenzen auf Höchststand
09.03.2011 | 2010 gab es mit 139.110 Fällen mehr Privatinsolvenzen als je zuvor in Deutschland. Betroffen sind vor allem jüngere Bundesbürger. Die durchschnittliche Schuldenhöhe in der Privatinsolvenz lag bei knapp 33.000 Euro. [mehr]
Newsletter
Die betriebliche Altersversorgung (11/2003)
21.05.2003 | Die betriebliche Altersversorgung ist eine der staatlichen Optionen zur eigenverantwortlichen finanziellen Absicherung im Rentenalter. [mehr]
Aktuelle Änderungen bei Betriebsrenten und im AGG (22/2006)
25.10.2006 | Mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) sieht der Gesetzgeber eine Sicherung von betrieblichen Versorgungsansprüchen von Arbeitnehmern und Betriebsrentnern im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers vor. Es enthält auch Modifikationen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). [mehr]