Rechtsprechung
Mitnahme von Elektroschrott kein Grund zur Kündigung
Besteht innerhalb eines Betriebes kein ausdrückliches Verbot, wertlose Gegenstände mitzunehmen, kann der Arbeitgeber darauf keine Kündigung stützen. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.
Weil er vermeintlich wertlosen Elektroschrott - Computer und andere Geräte - mit nach Hause genommen hat, war einem Mitarbeiter eines Betriebshofs in Langenfeld bei Düsseldorf gekündigt worden. Der Mitarbeiter war aufgrund tariflicher Regelungen ordentlich nicht mehr kündbar.
Die Kündigung erfolgte zu Unrecht, befand das Düsseldorfer Arbeitsgericht. Für eine Kündigung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit sei das Verhalten nicht schwerwiegend genug. So sei das Mitnehmen des Schrotts nicht explizit verboten gewesen. Nach allgemeinem Verständnis seien die Gegenstände wertlos, deswegen eine fristlose Kündigung als Maßnahme fraglich, hatte der Richter bereits in der Verhandlung angemerkt.
In einem weiteren Verfahren erklärte das Gericht auch die Kündigung des Betriebshofleitsers für unzulässig. Sie sei aus formalen Gründen nichtig, weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört worden sei (Az.: 7 Ca 4898/10).
Bereits am 8.11. hatte das Düsseldorfer Arbeitsgericht außerordentliche und ordentliche Kündigungen gegen einen weiteren Betriebshof-Mitarbeiter aufgehoben. Der Mitarbeiter soll Kupfer aus Kabeln entwendet und mit dem Leiter des Betriebshofs Scheinrechnungen erstellt haben. Im Fall des zweiten Mitarbeiters, entschied das Gericht, seien ihm die Vorwürfe nicht konkret zuzurechnen (Az.: 6 Ca 4831/10).
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