Rechtsprechung

Weiterbeschäftigung auf leidensgerechtem Arbeitsplatz

Die Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes schließt eine krankheitsbedingte Kündigung aus, selbst wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht widersprochen hat. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.

Ein Walzwerk- und Gießereiarbeiter mit einem Behinderungsgrad von 50 hatte in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Siegen erreicht, dass er nach entsprechender Vertragsänderung – vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats und erfolgter rechtswirksamer Freikündigung des Arbeitsplatzes – auf einem leidensgerechtem Arbeitsplatz in der Dreherei eingesetzt werden sollte. Dafür sollte er von einem Werk des Arbeitgebers in ein anderes versetzt werden, dessen Betriebsrat der Versetzung jedoch widersprach. Es stehe die Kündigung einer Mitarbeiterin zwecks Freimachen des leidensgerechten Arbeitsplatzes für den Kläger an, ohne dass überhaupt klar sei, ob die Wiedereingliederung in den Betrieb von Erfolg gekrönt sein würde, so die Begründung. Auch die Versetzung auf andere der Behinderung entsprechende Arbeitsplätze scheiterte an der Zustimmungsverweigerung des zuständigen Betriebsrats, woraufhin der Arbeitgeber nach Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes und Anhörung des Betriebsrats personenbedingt kündigte.

Weil die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz bestanden hatte, sah das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm die Kündigung als unwirksam an. Eine bestehende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gehe auch dann einer Beendigungskündigung vor, wenn die Beschäftigung nur zu geänderten Arbeitsbedingungen erfolgen kann. Dass die in Betracht gezogenen Arbeitsplätze im Zeitpunkt der Anträge auf Zustimmung zur Versetzung mit anderen Arbeitnehmern besetzt waren, stehe der Versetzung des Klägers materiell-rechtlich nicht entgegen, heißt es im Urteil.

Nachdem der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert hatte, hätte der Arbeitgeber ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchführen müssen, so dass LAG Hamm. Dieses Verfahren müsse der Arbeitgeber nur dann nicht einleiten, wenn die Verweigerungsgründe des Betriebsrates offensichtlich vorliegen. Das sei aber nicht der Fall gewesen, urteilten die Richter. Ein sofort eingeleitetes Zustimmungsersetzungsverfahren wäre nach Ansicht des Gerichts Erfolg versprechend gewesen. Aus der Zustimmungsverweigerung gehe hervor, dass der Betriebsrat die Versetzung des Klägers offensichtlich deshalb abgelehnt  hatte, weil sie mit einer "Freikündigung verbunden wäre". Diese Annahme entspreche nicht den Tatsachen, so das LAG. Der vom Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung des Klägers ins Auge gefasste Arbeitsplatz hätte im Wege der Versetzung freigemacht werden können. Unter diesen Umständen sei nicht ersichtlich, dass der Betriebsrat einen Zustimmungsverweigerungsgrund hatte.

Quelle:

LAG Hamm, Urteil vom 30.09.2010
Aktenzeichen: 15 Sa 416/10
Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen

© arbeitsrecht.de - (mst)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Kündigung eines schwer behinderten Menschen

12.11.2007 | Hat das Integrationsamt der Kündigung eines schwer behinderten Menschen zugestimmt, so kann der Arbeitgeber bei unverändertem Kündigungsgrund die Kündigung mehrfach erklären. Die Zustimmung kann in Fällen der vorliegenden Art nicht "verbraucht" werden. [mehr]

Krankheitsbedingte Kündigung Fehlzeiten unter sechs Wochen zählen nicht

16.12.2011 | Krankheitszeiten, die eine Dauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen, sind "noch nicht kündigungsrelevant" und rechtfertigen keine negative Gesundheitsprognose. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. [mehr]

Ordentliche Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung

18.08.2011 | Mehrmalige Verletzungen der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit nach wiederholt erfolgter Abmahnung können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht. [mehr]

Arbeitgeber kann Attest entkräften

03.07.2010 | Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen hat ein ärztliches Attest keine absolute Gültigkeit. Besteht ein begründeter Verdacht, dass der Arbeitnehmer die Krankheit simuliert hat, muss er beweisen, dass sich die Krankheit auf seine Arbeitsfähigkeit ausgewirkt hat. [mehr]

Kündigung wegen HIV-InfektionHerstellung "sauberer" Medikamente erlaubt Ungleichbehandlung

13.01.2012 | Die Kündigung eines HIV-infizierten Pharma-Mitarbeiters in der Probezeit ist wirksam, weil der Arbeitgeber den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer in der Medikamentenherstellung ausschließen darf. Das stellt zwar eine Ungleichbehandlung dar – aber die ist gerechtfertigt. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

17.02.2011 | Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, viele im Familienkreis. Damit sich Berufstätige um ihren Job und um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können, soll im Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz kommen - laut Familienministerin ein Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. [mehr]

EU-Kommission klagt gegen Benachteiligung behinderter Arbeitnehmer

17.02.2010 | Die EU-Kommission will die Rechte behinderter Arbeitnehmer in Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stärken. [mehr]

Arbeitshilfen

Rechtslexikon: Massenentlassung

29.01.2010 | Eine Massenentlassung unterliegt der Anzeigepflicht gemäß §§ 17ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG). [mehr]

Rechtslexikon: Kündigungsfrist

29.01.2010 | Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht ergeben sich aus dem Gesetz, sie können aber auch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt werden. [mehr]

Arbeit & Politik

Neue Wege bei beruflicher Intergration

14.12.2010 | Sachsen-Anhalt will Menschen mit Behinderung neue berufliche Perspektiven bieten. Integration heißt für das Sozialministerium, aus Arbeitslosen Unternehmer zu formen. [mehr]

HIV und Arbeit

01.12.2010 | Zum Welt-Aids-Tag hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler die neue Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter dem Motto "Positiv zusammen leben – aber sicher!" gestartet. Einer der Schwerpunkte: Der Umgang mit der Krankheit am Arbeitsplatz. [mehr]

Krankheitsbedingte Kündigungen (14/2000)

27.09.2000 | Die Krankheit des Arbeitnehmers kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als personenbedingter Grund im Sinne des § 1 II KSchG angesehen werden. [mehr]

Die Annahmefrist für Änderungskündigungen (08/2007)

11.04.2007 | Die Änderungskündigung unterliegt hohen Rechtmäßigkeitsanforderungen. Arbeitgeber müssen diese daher besonders sorgfältig vorbereiten; Arbeitnehmer sollten darauf achten, rechtzeitig nach Zugang der Kündigung zu reagieren. [mehr]

Aus den Zeitschriften

Gute Arbeit: Eingliedern statt ausmustern - Betriebsräte können mitbestimmen

08.04.2010 | In letzter Instanz haben die Gerichte noch nicht entschieden. Aber der Trend ist erkennbar: Wenn es darum geht, Kranke oder Behinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches weiter ins Arbeitsleben zu integrieren und ihnen die Kündigung zu ersparen, können Betriebs- und Personalräte mitbestimmen. Sie müssen dann nur sehr konkret werden. [mehr]

Arbeitsrecht im Betrieb: Psychische Gesundheit erhalten!

23.09.2010 | Psychische Belastungen sind Ursache für viele körperliche und seelische Krankheiten. Betriebsräte können dagegen vorgehen, dass Beschäftigte durch überhöhten Leistungsdruck, geringe Anerkennung und unsichere Arbeitsbedingungen krank gemacht werden. [mehr]