Rechtsprechung
Tausende private SMS vom Diensthandy - Kündigung dennoch ungültig
Obwohl er von seinem Diensthandy 16 000 private SMS abgesetzt hat, darf ein Flughafenarbeiter vorläufig seinen Job behalten, wie das Arbeitsgericht Frankfurt nun entschied.
Das Frankfurter Arbeitsgericht erklärte damit die Kündigungen einer Lufthansa- Tochtergesellschaft für ungültig.
Die Catering-Firma hatte dem Mann im März zunächst fristlos und dann auch noch ordentlich gekündigt, nachdem die Unregelmäßigkeiten bei einer internen Revision aufgefallen waren. Der in einer Großküche beschäftigte Mann hatte die Kurznachrichten über einen Zeitraum von 22 Monaten geschrieben, damit einen Schaden von mehr als 2500 Euro verursacht und dies auch eingeräumt.
Einziger Grund für die relativ milde Entscheidung sei das späte Eingreifen des Arbeitgebers, so das Gericht.
Von Seiten des Arbeitgebers hätte eine frühere Reaktion wie zum Beispiel eine Abmahnung erfolgen müssen, weil Monat für Monat hohe Handyrechnungen einliefen. "Ihm hätte zuerst die gelbe Karte gezeigt werden müssen", sagte die Richterin.
Der Schaden sei "kein Pappenstiel" und sei zudem auf eine "eindeutige Pflichtverletzung" des Klägers zurückzuführen. Das Unternehmen hatte ihm auf seinen Antrag hin eigens ein Handy mit zwei Nummern gegeben, von denen eine privat abgerechnet werden sollte.
Der Fall ist der schadensreichste aus einer Gruppe von etwa 20 Kündigungsschutzklagen gegen das Unternehmen, von denen bislang vier in der ersten Instanz zugunsten der Kläger ausgegangen sind. Das Unternehmen hatte laut Gericht bei 65 Mitarbeitern die Handyrechnungen beanstandet und etwa 20 entlassen. Die Mitarbeiter erhielten über die Geräte Arbeitsanweisungen.
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