Rechtsprechung

Arbeitnehmer haftet nicht bei verzögerter Zustellung der Krankmeldung

Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgerecht samstags in die Post gegeben aber erst am folgenden Montag abgestempelt und dem Arbeitgeber zugestellt, so ist die Verzögerung nicht dem Arbeitnehmer zuzurechnen.

Die Parteien streiten um die Entfernung einer Abmahnung. Der Kläger ist bei der Beklagten beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag heißt es unter § 7:
"Ist der Arbeitnehmer durch Krankheit oder durch andere Umstände an der Arbeit verhindert, so hat er dies dem Arbeitgeber am ersten Krankheitstag anzuzeigen. Spätestens am dritten Krankheitstag hat der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorzulegen. ..."

Der seit geraumer Zeit erkrankte Kläger erhielt am 17.04.2009 von seinem Arzt ein Folgeattest. Er teilte dies der Beklagten am 20.04. morgens fernmündlich mit.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ging bei der Beklagten am 23.04.2009 ein. Sie befand sich in einem Briefumschlag, der nach dem Poststempel am Montag, 20.04.2009, von dem Kläger zur Post gegeben worden ist.

Auf eine entsprechende Klage hin hat das Arbeitsgericht die Beklagte verurteilt, die dem Kläger erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

Die hiergegen eingelegte Berufung ist nicht begründet, so das LAG Mecklenburg-Vorpommern.

Es kann dahinstehen, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, jedenfalls ist sie nicht schuldhaft. Der Kläger war nach seinem eigenen unwidersprochenen Vorbringen am Freitagnachmittag beim Arzt und hat am darauf folgenden Tag die Arbeitsunfähigkeit in den Briefkasten geworfen. Dass der Briefumschlag erst einen Poststempel vom darauf folgenden Montag ausweist, erklärt sich zwanglos mit dem Umstand, dass der Briefkasten voraussichtlich am Wochenende nicht geleert worden ist. Damit hat der Kläger alles getan was vernünftigerweise von ihm zu erwarten war. Die Verzögerungen bei der Post sind ihm nicht zuzurechnen.

Quelle:

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009
Aktenzeichen: 2 Sa 165/09

© arbeitsrecht.de - (ts)

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