Rechtsprechung

Urlaubsabgeltungsanspruch kann vererbt werden

Wer über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus krank ist, kann sich die deshalb nicht genommenen Urlaubstage ausbezahlen lassen. Stirbt der Arbeitnehmer und endet deshalb die Beschäftigung, ist sein Urlaubsabgeltungsanspruch vererblich, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.

Die Witwe des verstorbenen Arbeitnehmers hatte den Urlaubsabgeltungsanspruch eingeklagt und verlangte vom Arbeitgeber 3.692,31 Euro plus Zinsen. Dieser Betrag hätte ihrem Mann zugestanden, da er wegen seiner fast ein Jahr andauernden Krankheit die Urlaubstage aus dem Jahr 2008 und anteilig aus 2009 nicht nehmen konnte. Er war im April 2009 verstorben.

Während das Arbeitsgericht Bocholt die Klage noch abgewiesen hatte (Az.: 2 Ca 1497/09), gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm der Frau recht. Die Richter beriefen sich auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Die Erfurter Richter gehen im Anschluss an Entscheidungen des EuGH davon aus, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch, der einem Arbeitnehmer zusteht, weil er die gesetzlichen oder vertraglich geregelten Urlaubstage wegen Krankheit nicht nehmen kann, auch dann nicht verfällt, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Daran anknüpfend argumentiert das LAG Hamm, dass der Anspruch dann auch auf die Erben übergehen müsse. Er entstehe erst mit dem Tod des Arbeitnehmers, da die Urlaubsabgeltung das Ende des Arbeitsverhältnisses voraussetze. Es handele sich um einen „noch nicht fertigen, im Werden begriffenen Anspruch“, heißt es im Urteil. Für solche Ansprüche sei anerkannt, dass sie vererbbar sind. Da der Anspruch nicht zweckgebunden sei und nicht voraussetze, dass der Arbeitnehmer den Urlaub theoretisch nehmen könnte, spreche nichts gegen die Vererblichkeit.

Nicht gefolgt ist das LAG der Höhe der Forderung, da es von weniger Urlaubstagen und von einem geringeren Tagessatz als die Klägerin ausging. Es verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung von 3.230,50 Euro nebst Zinsen.

Mit dem Urteil komplettiert das LAG Hamm die Rechtsprechung der nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgerichte zum Thema Urlaubsabgeltung nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Sowohl das LAG Köln als auch das LAG Düsseldorf haben bereits die neue BAG-Rechtsprechung umgesetzt.

Quelle:

LAG Hamm, Urteil vom 22.04.2010
Aktenzeichen: 16 Sa 1502/09

© arbeitsrecht.de - (mst)

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