Rechtsprechung

Weitergeltung eines Tarifvertrages

Nach einem Betriebsübergang verdrängt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag den bisher geltenden Haustarifvertrag, wenn beide Seiten tarifgebunden sind. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.

Ein Luftsicherheitsassistent und Verdi-Mitglied hatte gegen den neuen Arbeitgeber geklagt, weil dieser nach den Regelungen des Haustarifvertrags des bisherigen Arbeitgebers den Lohn ausbezahlte. Der Haustarifvertrag hatte den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe verdrängt. Der neue Arbeitgeber und die Gewerkschaft hatten sich allerdings nicht geeinigt, dass der Haustarifvertrag gelten sollte. Der Arbeitnehmer verlangte nun, den für ihn günstigeren allgemeinverbindlichen Tarifvertrag anzuwenden.

Darin gab ihm das Bundesarbeitsgericht (BAG) recht. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag sei für das Arbeitsverhältnis aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Parteien ausschlaggebend. Dadurch sei die ansonsten gesetzlich angeordnete Weitergeltung des Haustarifvertrages des früheren Arbeitgebers nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen, entschied das BAG.

Quelle:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2010
Aktenzeichen: 4 AZR 1023/08
PM des BAG vom 07.07.10

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