Rechtsprechung

Zwangsteilzeit beamteter Lehrer in Brandenburg ist unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein sich auf den Beschäftigungsumfang beziehender Zusatz in einer Ernennungsurkunde die Beamtenernennung nicht unwirksam macht. Ebenso kann bei der Umwandlung des Probe- in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis nicht zwangsweise eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet werden.

In den beiden vom Senat entschiedenen Fällen ging es um Lehrerinnen, die im Land Brandenburg zunächst als Angestellte beschäftigt waren. Diese wurden zu Beamtinnen auf Probe in Teilzeitbeschäftigung ernannt und wenden sich im Gerichtsverfahren gegen diesen einschränkenden Zusatz auch in ihrer Ernennungsurkunde zu Beamtinnen auf Lebenszeit.

Das Verwaltungsgericht Potsdam und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben die Klagen abgewiesen. Nach ihrer Auffassung sind die Klägerinnen nicht Beamtinnen geworden, weil die Ernennungsurkunden Formfehler aufwiesen.

Dem ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Klägerinnen sind wirksam Beamtinnen auf Lebenszeit geworden. Die Ernennungsurkunden genügen den gesetzlichen Formerfordernissen. Ein sich auf den Beschäftigungsumfang beziehender Zusatz in der Ernennungsurkunde macht die Beamtenernennung nicht unwirksam.

Für die zwangsweise Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung bei der Umwandlung eines Probebeamtenverhältnisses in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis nach dem 31. Dezember 1999 gab es keine gesetzliche Grundlage.

Quelle:

BVerwG, Urteil vom 27.05.2010
Aktenzeichen: 2 C 84.08|2 C 85.08
PM des BVerwG Nr. 43/10 v. 27.05.2010

© arbeitsrecht.de - (ts)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Folgen einer rechtswidrigen Teilzeitanordnung bei Beamten

21.06.2010 | Beamte, die durch rechtswidrige Anordnung unfreiwillig nur teilzeitbeschäftigt werden, haben nach Aufhebung der Anordnung einen Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung der Besoldungsdifferenz zu den Bezügen eines vollzeitbeschäftigten Beamten. [mehr]

Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

08.10.2007 | Die Möglichkeit nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz Lehrkräfte ohne deren ausdrücklichen Willen nur in Teilzeitbeschäftigung einzustellen, verstößt gegen die hergebrachten Grundsätze der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation. [mehr]

Mehrarbeit von Lehrern in Teilzeit nur ausnahmsweise zu bezahlen

14.05.2009 | Auch teilzeitbeschäftigte Lehrer müssen grundsätzlich unentgeltliche Mehrarbeit leisten, und zwar in einem Umfang, der sich an dem Verhältnis der durch die Teilzeit verkürzten Arbeitszeit zu der üblichen Mehrarbeit von vollzeitbeschäftigten Lehrern bemisst. [mehr]

Anspruch auf Änderung der Teilzeitbeschäftigung bei Erkrankung

16.10.2008 | Ein nach dem Modell des "Sabbatjahres" teilzeitbeschäftigter Beamter hat Anspruch auf Überprüfung und ggf. Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. [mehr]

Keine Gehaltsnachzahlung trotz Verfahrensfehler bei Stundenzahlerhöhung

07.11.2007 | Die bei der Erhöhung der Regelstunden für Gymnasiallehrer unterbliebene Beteiligung der Personalvertretung führt nicht dazu, dass teilzeitbeschäftigten Lehrern Gehalt rückwirkend für vergangene Schuljahre nachzuzahlen wäre. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

26.09.2011 | Im öffentlichen Dienstrecht des Bundes sind eingetragene Lebenspartnerschaften jetzt der Ehe gleichgestellt. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. [mehr]

Arbeit & Politik

Teilzeitjobs schlechter bezahlt

28.02.2011 | Teilzeitbeschäftigte bekommen meist einen geringeren Stundenlohn als Arbeitnehmer mit Vollzeitjob. Nur ein Teil dieser Verdienstlücke lässt sich durch Qualifikationsunterschiede erklären. Bei westdeutschen Frauen ist Teilzeit besoders beliebt. [mehr]

Führungskräfte wollen Teilzeitangebote

07.02.2011 | Spitzenkräfte wünschen sich flexiblere Arbeitszeiten. Eine Studie der Unternehmensberatung Bain & Company zeigt, dass die von Unternehmen entwickelten Modelle nur selten den Bedürfnissen ihrer Top-Leute entsprechen. Zudem fehlt die sichtbare Unterstützung durch die Geschäftsführung. [mehr]

Das neue Teilzeitgesetz (19/2000)

13.12.2000 | Am 01. Januar 2001 wird das neue Teilzeitgesetz in Kraft treten. Hiernach sollen Arbeitnehmer zukünftig von ihrem Arbeitgeber verlangen können, nicht mehr in Vollzeit, sondern in Teilzeit zu arbeiten. [mehr]

Das Beamtenstatusgesetz (08/2009)

22.04.2009 | Mit dem Beamtenstatusgesetz, seit 1. April 2009 Nachfolger des Beamtenrechtsrahmengesetzes, hat der Staat das Rechtsverhältnis der Bediensteten auf Ebene der Länder und Kommunen nunmehr einheitlich geregelt. [mehr]

Aus den Zeitschriften

Der Personalrat: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

02.11.2010 | Hat der Arbeitgeber freie Stellen zu besetzen, können Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Eignung verlangen, bevorzugt berücksichtigt zu werden. Verletzt der Arbeitgeber diese Pflicht, kommen sogar Schadenersatzansprüche in Betracht. [mehr]

AiB Plus: Wenn Arbeitgeber Teilzeit verweigern

28.02.2011 | Das Mantra der Familienpolitik heißt »Vereinbarkeit von Beruf und Familie«. Doch die Realität am Arbeitsplatz sieht für Frauen meist anders aus: Teilzeitbeschäftigung wird ihnen oft hartnäckig verweigert. Wer sich wehrt, muss mit Nachteilen rechnen. [mehr]