Rechtsprechung
Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, wenn es im Betrieb einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz gibt, der mit einem Leiharbeitnehmer besetzt ist.
Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG gilt mit einem Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit begründet, wenn er in den letzten drei Monaten vor der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangt hat.
Der Arbeitgeber kann nach § 78a Abs. 4 BetrVG bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann.
Beschäftigt er auf dauerhaft eingerichteten, ausbildungsadäquaten Arbeitsplätzen Leiharbeitnehmer, so kann es ihm zumutbar sein, einen solchen Arbeitsplatz für den zu übernehmenden Jugend- und Auszubildendenvertreter freizumachen. Die Zumutbarkeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei können das berechtigte betriebliche Interesse an der Weiterbeschäftigung des Leiharbeitnehmers oder vertragliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Verleiher von Bedeutung sein.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Beschluss der Vorinstanz aufgehoben, die ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls dem Antrag eines Unternehmens der Automobilindustrie auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Jugend- und Auszubildendenvertreterin entsprochen hatte, obwohl in dem Beschäftigungsbetrieb zum Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Leiharbeitnehmer beschäftigt waren.
Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG gilt mit einem Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit begründet, wenn er in den letzten drei Monaten vor der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangt hat.
Der Arbeitgeber kann nach § 78a Abs. 4 BetrVG bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann.
Beschäftigt er auf dauerhaft eingerichteten, ausbildungsadäquaten Arbeitsplätzen Leiharbeitnehmer, so kann es ihm zumutbar sein, einen solchen Arbeitsplatz für den zu übernehmenden Jugend- und Auszubildendenvertreter freizumachen. Die Zumutbarkeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei können das berechtigte betriebliche Interesse an der Weiterbeschäftigung des Leiharbeitnehmers oder vertragliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Verleiher von Bedeutung sein.
Das BAG hat die Sache zur weiteren Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dieses wird nunmehr zu klären haben, ob innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im Betrieb ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer besetzt war, den die Arbeitgeberin unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls der Jugend- und Auszubildendenvertreterin hätte übertragen müssen.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Azubi-Vertreter muss seine Stelle nicht für Leiharbeiter räumen
22.05.2009 | Beantragt ein Auszubildender, der gleichzeitig Mitglied der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, dass das Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung unbefristet verlängert wird, darf der Arbeitgeber diesen Wunsch nicht allein deshalb ablehnen, weil er die entsprechende Stelle mit einem Leiharbeiter besetzen will. [mehr]
Einsatz von Lehrern für Vertretungsstunden
18.10.2010 | Stellt ein gemeinnütziger Verein dem öffentlichen Schulträger Lehrkräfte zur Unterrichtsvertretung zur Verfügung, kommt dadurch zwischen Lehrer und Schulträger kein Arbeitsvertrag zustande. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. [mehr]
Spesen für Leiharbeitnehmer
26.08.2010 | Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Leiharbeitnehmer ihre Verpflegungskosten steuerlich geltend machen, wenn ihr Arbeitsort regelmäßig wechselt. [mehr]
Firma mit Leiharbeitern muss sich wie Arbeitgeber behandeln lassen
16.07.2010 | Leiharbeiter können das Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, auf Schmerzensgeld direkt vor dem Arbeitsgericht verklagen. Darauf weist das Arbeitsgericht Freiburg in einem aktuellen Beschluss hin. [mehr]
Equal-Pay-Anspruch des Leiharbeitnehmers
24.03.2011 | An tarifvertragliche Ausschlussfristen für Lohnrückforderungen, die zwar beim Entleiher gelten, nicht jedoch beim Verleiher, sind Zeitarbeitnehmer nicht gebunden. Sie können unabhängig davon zu wenig gezahlten Lohn einfordern. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Gesetzgebung
Bundesregierung will Missbrauch bei Arbeitnehmerüberlassung eindämmen
20.09.2010 | Die Bundesregierung hat am 02. September einen Gesetzentwurf zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Zukünftig soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerüberlassung als „Drehtür“ zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht wird. [mehr]
Schutz vor Missbrauch der Zeitarbeit
17.12.2010 | Zeitarbeit macht aus Sicht der Bundesregierung die Wirtschaft flexibler und stärkt den Arbeitsmarkt - vor allem in Krisenzeiten. Um Benachteiligungen von Zeitarbeitern zu verhindern, hat das Kabinett Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Jugend- und Auszubildendenvertretung
29.01.2010 | Jugend- und Auszubildendenvertretung sind in Betrieben mit i.d.R. mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu bilden. [mehr]
Arbeit & Politik
Schluss mit staatlicher Subventionierung
27.09.2010 | Ver.di verlangt von der Bundesregierung ein stärkeres Engagement gegen den Missbrauch von Leiharbeit. Grund der erneuten Kritik ist der Nettobelastungsausgleich. [mehr]
Urteil mit Folgen für die Leiharbeit
16.12.2010 | Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen darf keine Tarifverträge abschließen. Dieser Richterspruch aus Erfurt sorgt für Wirbel in der Zeitarbeitsbranche. Die IG Metall erwartet Nachforderungen in Milliardenhöhe gegen Ver- und Entleiher. [mehr]
Newsletter
Maßnahmen gegen Missbrauch von Leiharbeit (07/2010)
07.04.2010 | Unternehmen wie Schlecker wird vermehrt vorgeworfen, die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung zu Lasten der Beschäftigten ausnutzen. Die Politik hat nun erste Gegenmaßnahmen eingeleitet. [mehr]
Änderungskündigung in die Leiharbeit? (20/2007)
26.09.2007 | Die Leiharbeit ist in vielen Betrieben auf dem Vormarsch - mit entsprechenden Auswirkungen für die Stammbelegschaft. Leiharbeitnehmer sollen durch eine Änderungskündigung in eine geringere Vergütung gedrängt oder ganze Betriebsabteilungen ausgegliedert werden, um neue Tarifregelungen anwenden zu können. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Der Personalrat: Der Blog als Kommunikationsmittel
29.03.2011 | Internet und Intranet bieten auch der Personalvertretung interessante Möglichkeiten, um mit den Beschäftigten in ihrer Dienststelle in Kontakt zu bleiben. Ein Blog kann die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats enorm fördern. [mehr]
Gute Arbeit: Arbeiten auf dem Schleudersitz
26.04.2010 | Leiharbeit baut keine Brücken in reguläre Beschäftigung, sondern schlägt eine Schneise zu dauerhafter Prekarisierung, zu Armutslohn und Existenzunsicherheit. Das Erkrankungsrisiko bei Leiharbeit ist überdurchschnittlich hoch. [mehr]