Rechtsprechung

Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten

Ein Landesbeamter kann keine finanzielle Entschädigung für Urlaubstage verlangen, die er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand nicht nehmen konnte.

Der Kläger, Beamter im Dienste des beklagten Landes, war seit Juli 2007 ununterbrochen dienstunfähig erkrankt und wurde mit Ablauf des Monats Juli 2008 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Für 62 Urlaubstage, die er in den Jahren 2007 und 2008 vor seiner Zurruhesetzung krankheitsbedingt nicht nehmen konnte, beantragte der Kläger eine finanzielle Vergütung.

Dies lehnte der Beklagte u.a. mit der Begründung ab, eine finanzielle Vergütung sei dem öffentlichen Dienstrecht grundsätzlich fremd und es fehle außerdem an einer Rechtsgrundlage für die begehrte Entschädigung. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger Klage und machte geltend, sein Anspruch ergebe sich aus der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Die Klage hatte vor dem VG Koblenz keinen Erfolg.

Der Kläger hat keinen Anspruch auf die geltend gemachte finanzielle Entschädigung. Der Erholungsurlaub eines Beamten ist nicht eine Gegenleistung für erbrachte Arbeit, sondern dient dazu, die Arbeitskraft des Beamten aufzufrischen und zu erhalten.

Dieser Zweck kann nicht mehr erreicht werden, wenn der Betroffene, wie der Kläger, aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist. Da die Urlaubsansprüche des Klägers somit verfallen sind, kommt eine finanzielle Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage nicht in Betracht. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.

Das Bundesurlaubsgesetz, das für das Arbeitsrecht einen Abgeltungsanspruch vorsieht, kann insoweit nicht herangezogen werden, da zwischen einem Arbeits- und Beamtenverhältnis strukturelle Unterschiede bestehen. Während der Erholungsurlaub des Beamten der Erhaltung seiner Arbeitskraft dient, erwirtschafte sich der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch durch seine Arbeitsleistung.

Auch aus der Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeitrichtlinie lässt sich kein Anspruch des Klägers auf eine finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub herleiten. Denn die vom EuGH angestellten Erwägungen zum Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Urlaubsentgeltes sind auf das Beamtenverhältnis nicht übertragbar, das eine Vergütung einzelner Tätigkeiten nicht vorsieht, sondern von einer umfassenden Einbindung des Beamten in ein Rechts- und Pflichtenverhältnis geprägt ist.

Quelle:

VG Koblenz, Urteil vom 21.07.2009
Aktenzeichen: 6 K 1253/08.KO
PM des VG Koblenz Nr. 36/09 v. 10.08.2009

© arbeitsrecht.de - (Redaktion arbeitsrecht.de)

Artikel drucken

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Beamte erhalten keinen finanziellen Ausgleich für nicht genommenem Urlaub

29.04.2010 | Ein Beamter kann nicht verlangen, dass ihm Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte, ausbezahlt wird. Anders als ein Arbeitnehmer hat er nämlich während der gesamten Zeit der Erkrankung einen Anspruch auf Fortzahlung seiner vollen Bezüge. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. [mehr]

Praxisgebühr auch für Beamte fällig

04.05.2009 | Auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen haben die so genannte Praxisgebühr zu zahlen. [mehr]

EuGH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt nicht wegen Krankheit

21.01.2009 | Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten. [mehr]

Beamter trotz Krankheit an Teilzeitantrag gebunden

05.02.2007 | Ein Beamter ist grundsätzlich auch dann an die ihm auf seinen Antrag (ohne Zweckbindung) bewilligte Teilzeitbeschäftigung gebunden, wenn er während der Freistellungsphase längerfristig erkrankt. [mehr]

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

05.06.2009 | Der Träger eines Gymnasiums darf bei der Besetzung einer Betreuerstelle für das von ihm betriebene Mädcheninternat die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn die Tätigkeit auch Nachtdienste im Internat beinhalten soll. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

17.02.2011 | Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, viele im Familienkreis. Damit sich Berufstätige um ihren Job und um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können, soll im Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz kommen - laut Familienministerin ein Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. [mehr]

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

26.09.2011 | Im öffentlichen Dienstrecht des Bundes sind eingetragene Lebenspartnerschaften jetzt der Ehe gleichgestellt. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. [mehr]

Arbeitshilfen

Rechtslexikon: Medizinischer Dienst

29.01.2010 | Hat ein Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, etwa weil dieser Arbeitnehmer auffällig oft oder auffällig häufig kurz erkrankt ist oder weil die Arbeitsunfähigkeit von einem "auffälligen Arzt" bescheinigt worden ist, so kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse mit der Prüfung der Arbeitsunfähigkeit beauftragen. [mehr]

Rechtslexikon: Arbeitsunfähigkeit

29.01.2010 | Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Krankheit außerstande ist, die nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeitsleistung zu erbringen. [mehr]

Arbeit & Politik

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz verursachen Kosten in Milliardenhöhe

07.11.2011 | Psychische Probleme sind nach einer aktuellen Studie eine wesentliche Ursache für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Um so wichiger, dass Unternehmen konsequent auf betriebliche Gesundheitspolitik setzen. [mehr]

Mehr Fehltage durch Atemwegserkrankungen und psychische Leiden

03.08.2011 | Die ersten Auswertungen der Krankenstatistiken zeigen: Auch 2011 wird die Zahl der Fehltage wegen seelischer Leiden der Mitarbeiter ansteigen. Die IG Metall sieht die Grenze der Belastbarkeit erreicht. [mehr]

Krank im Urlaub (16/2007)

01.08.2007 | Sommerzeit ist Urlaubszeit. Die schönste Zeit des Jahres verbringen viele Arbeitnehmer im Ausland. Erkrankt der Arbeitnehmer aber während seines Urlaubs muss er einige Besonderheiten beachten. [mehr]

Freistellungsansprüche des Arbeitnehmers bei Erkrankung des Kindes (20/2001)

31.10.2001 | Wer sein krankes Kind betreut, muss nicht arbeiten. Unter welchen Umständen auch weiter bezahlt wird, erklärt dieser Newsletter. [mehr]

Aus den Zeitschriften

Arbeitsrecht im Betrieb: Psychische Gesundheit erhalten!

23.09.2010 | Psychische Belastungen sind Ursache für viele körperliche und seelische Krankheiten. Betriebsräte können dagegen vorgehen, dass Beschäftigte durch überhöhten Leistungsdruck, geringe Anerkennung und unsichere Arbeitsbedingungen krank gemacht werden. [mehr]

Gute Arbeit: Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz

06.05.2011 | Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ausreichende arbeitsmedizinische Vorsorge, um möglichen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken rechtzeitig zu begegnen. Seit Kurzem gibt es zwei neue Verordnungen, die diese betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten konkretisieren. [mehr]