Rechtsprechung
Gehaltserhöhung als Besitzstand
Die in einem Vertrag zugunsten Dritter vorgesehene Gehaltserhöhung "überlebt" das Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht.
Die Klägerin war als Sekretärin in der Steuerberatungsgesellschaft ihres Lebensgefährten beschäftigt. Die Gesellschaft wurde an die Beklagte durch einen Kaufvertrag übertragen, der für die Klägerin eine Beschäftigungsgarantie und eine im Rahmen des Kaufpreises zu berücksichtigende Gehaltserhöhung vorsah.
Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wurde durch arbeitsgerichtlichen Vergleich, in dem eine einmalige Entschädigung von 27.500 Euro vereinbart wurde, beendet.
Die Klägerin vertrat die Auffassung, die im Kaufvertrag vorgesehene Gehaltserhöhung stehe ihr auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses - unabhängig von der Abfindung und dem Arbeitsvertrag - als dauernde Last oder Rente zu.
Die Klage wurde in allen Instanzen abgewiesen.
Die "Gehaltserhöhung" kann nur dann als dauernde Last oder Rente angesehen werden, wenn sie unabhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses sein sollte. Ob dies zutrifft, hängt vom Willen der Vertragsparteien bei Abschluss des Kaufvertrages ab. Hier war die "Gehaltserhöhung" Teil der Vergütung, und damit an einen bestehenden arbeitsrechtlichen Vertrag geknüpft. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses musste sie damit wegfallen.
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