Rechtsprechung
Kündigung wegen Verletzung von Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer, die elementare Sicherheitsvorschriften des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz nicht einhalten, riskieren - auch ohne vorherige Abmahnung - eine fristlose Kündigung.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen sowie einer vorsorglich ausgesprochenen ordentlichen Kündigung. Der 1955 geborene, ledige und zu 60 Prozent schwerbehinderte Kläger ist seit 1986 als Maschinenführer bei der Beklagten beschäftigt. Der Kläger hatte mit einem weiteren Maschinenführer eine industrielle Presse gereinigt und dabei die Maschine von Hand wieder angefahren. Der Kollege geriet dabei mit seiner Hand in ein hin- und herfahrendes Maschinenteil und verlor die Kuppe des kleinen Fingers.
Der Arbeitgeber kündigte dem Maschinenführer daraufhin fristlos und hilfsweise ordentlich. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in beiden Instanzen Erfolg. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Das Arbeitsverhältnis wurde weder durch die außerordentliche noch durch die ordentliche Kündigung beendet. Die Beklagte hat jeweils den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.
Das Außerachtlassen von Sicherheitsvorschriften stellt zwar grundsätzlich eine Pflichtverletzung dar, die an sich geeignet ist, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Dazu ist ausnahmsweise sogar keine vorherige Abmahnung notwendig, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Schwere seines Fehlverhaltens von vornherein nicht damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeber dieses toleriert.
Vorliegend hätte es aber auf Grund der konkreten Umstände einer vorherigen Abmahnung des Klägers zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bedurft. Die Sicherheitsbestimmungen des Arbeitgebers schlossen nämlich im entschiedenen Fall den Betrieb der Maschine während der Reinigung und während des Aufenthalts eines Mitarbeiters im Sicherheitsbereich nicht eindeutig aus.
Weiter haben die Vorgesetzten des Arbeitnehmers dessen Reinigungspraxis früher zumindest stillschweigend geduldet. Schließlich droht auch der zeitlich letzte allgemeine Arbeitshinweis des Arbeitgebers als Konsequenz für ein Fehlverhalten lediglich eine Abmahnung - nicht eine Kündigung - an.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Kündigung wegen Raucherpause
26.07.2010 | Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz riskiert ein Arbeitnehmer die Kündigung, wenn er seine Raucherpausen bei der Arbeitszeiterfassung nicht angibt. [mehr]
Kündigung der Vorgesetzten wegen Übergriffen auf Schutzbefohlene durch Mitarbeiter
16.02.2011 | Der Verdacht, dass die Leiterin einer Jugendhilfeeinrichtung ihre Kontrollpflichten verletzt und deshalb Übergriffe auf Jugendliche ermöglicht haben könnte, erfordert zunächst eine Abmahnung. Ihre Weiterbeschäftigung kann vom Ausgang des Strafverfahrens abhängig gemacht werden. [mehr]
Entlassung eines Busfahrers ohne Führerschein unwirksam
01.10.2010 | Die Kündigung eines Busfahrers wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist ohne vorherige Abmahnung unzulässig, hat das Landesarbeitsgericht Mainz entschieden. Auf die strafrechtliche Bewertung seines Verhaltens kommt es dabei nicht entscheidend an. [mehr]
Abmahnungs-Grund darf nicht auch für Kündigung herhalten
31.03.2010 | Ein Arbeitnehmer kann nicht erst wegen eines Fehlverhaltens abgemahnt und später aus dem gleichen Grund außerordentlich gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. [mehr]
Abmahnung statt KündigungWerkstattmeister soll Abgasuntersuchungen nicht registriert haben
25.04.2012 | Das Erfordernis der Abmahnung gilt auch bei Pflichtverletzungen im "Vertrauensbereich". Eine lange Jahre ungestörte Vertrauensbeziehung zweier Vertragspartner wird grundsätzlich nicht durch eine erstmalige Vertrauensenttäuschung vollständig und unwiederbringlich zerstört. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Gesetzgebung
Neue Leitlinien für den Arbeitsschutz
02.09.2011 | Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und die Sozialpartner haben ein Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz unterzeichnet. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Abmahnung
29.01.2010 | Vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. [mehr]
Arbeit & Politik
So hält der Rücken bis zur Rente
03.05.2011 | Ein Drittel aller Erwerbstätigen in Deutschland sitzt täglich mindestens fünf Stunden am Computer. Damit die Arbeit mit dem PC nicht zum Gesundheitsrisiko wird, sollten immer wieder Entspannungspausen und Rückengymnastik für Abwechslung sorgen. [mehr]
ForschungWie wirken sich Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit aus?
15.11.2011 | 15.000 Bochumer bekommen in den nächsten Wochen Post von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Umfrage ist Teil eines internationalen Projekts mit Partnern aus Amerika, Asien, Europa und Australien. [mehr]
Newsletter
Abmahnung - Vorstufe zur Kündigung? (04/2000)
26.04.2000 | Die Abmahnung ist ein Mittel, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen mit dem Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden. [mehr]
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz - Gestern und Heute (14/2009)
15.07.2009 | Streitigkeiten um tabakrauchfreie Arbeitsstätten beschäftigen die Rechtsprechung seit Jahrzehnten. Zunehmend wird dabei zu Gunsten nichtrauchender Arbeitnehmer entschieden. Eine einheitliche politische Lösung lässt aber nach wie vor auf sich warten. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Computer und Arbeit: Visueller Komfort bei der Bildschirmarbeit
16.08.2011 | Erstmalig steht ein Verfahren zur Bewertung des visuellen Komforts an Büro- und PC-Arbeitsplätzen zur Verfügung. Die neuen Anforderungen schlagen ein neues Kapitel in der Geschichte der Lichttechnik auf und lassen auf eine Verbesserung des Wohlbefindens bei der PC-Arbeit hoffen. [mehr]
Arbeitsrecht im Betrieb: Druck durch Krankengespräche verhindern!
27.10.2011 | Krankenrückkehrgespräche sind bei den Arbeitnehmern unbeliebt. Denn dem Arbeitgeber geht es oft nicht darum, dass sich die Beschäftigten besser fühlen. Häufig wird Druck ausgeübt, damit die Fehlzeiten sinken. [mehr]