Rechtsprechung

Weihnachtsgeld bleibt bei betriebsbedingter Kündigung erhalten

Eine Klausel, wonach der Mitarbeiter den Anspruch auf Weihnachtsgeld stets verliert, wenn er in den ersten drei Monaten des neuen Jahres ausscheidet, ist nichtig. Denn andernfalls würde der Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung unangemessen benachteiligt.

Der Arbeitgeber hatte sich geweigert, dem Kläger Weihnachtsgeld für das Jahr 2006 zu zahlen.
Dem Kläger war betriebsbedingt gekündigt worden, so dass er mit Ablauf des Monats Januar 2007 ausschied. Nach einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag besteht der Anspruch auf Weihnachtsgeld aber nicht, wenn der Mitarbeiter in den ersten drei Monaten des neuen Jahres ausscheidet.

Das LAG Rheinland-Pfalz gab der Zahlungsklage dennoch statt.

Das LAG hielt die Argumentation des Arbeitgebers nicht für überzeugend. Ein Mitarbeiter darf keinen Nachteil aus einer Entscheidung haben, auf die er keinen Einfluss hat.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld bleibt einem Mitarbeiter bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers erhalten. Die Klausel im Kleingedruckten eines Arbeitsvertrags, wonach der Mitarbeiter den Anspruch auf Weihnachtsgeld stets verliert, wenn er in den ersten drei Monaten des neuen Jahres ausscheidet, ist daher nichtig. Denn andernfalls würde der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Quelle:

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007
Aktenzeichen: 6 Sa 315/07
dpa v. 26.10.2007

© arbeitsrecht.de - (Redaktion arbeitsrecht.de)

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