Rechtsprechung

Kündigung: "Nur gucken, nicht anfassen" reicht nicht

Eine Kündigung ist dem Arbeitnehmer nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform zugegangen, wenn ihm das Kündigungsschreiben lediglich in Kopie übergeben wird. Dass dem Empfänger anlässlich der Übergabe der Kopie das Originalschreiben zur Ansicht und nicht zur Mitnahme vorgelegt wird, genügt nicht für die in § 130 BGB geforderte Erlangung der Verfügungsgewalt.

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Nachdem eine Produktionshalle der Beklagten abgebrannt war und dieser Standort später insgesamt aufgegeben war, führte die Beklagte Massenentlassungen durch. In diesem Zusammenhang wurde auch das Arbeitsverhältnis der Klägerin gekündigt.

Allerdings ist der Klägerin lediglich die Originalkündigung vorgelegt, aber nicht ausgehändigt worden. Statt dessen erhielt sie eine Kopie des Kündigungsschreibens. Sie beruft sich in ihrer Klage u.a. auf die mangelnde gesetzlich vorgeschriebene Schriftform der Kündigung sowie den fehlenden Zugang des Kündigungsschreibens, weil sie lediglich eine Kopie erhalten hat. Die Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg. Die Revision gegen das Urteil wurde vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Die erklärte Kündigung ist unwirksam und hat das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst. 

Das Originalkündigungsschreiben ist der Klägerin nicht im Sinne von § 130 BGB zugegangen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Kündigung wegen Formmangels nach § 623, § 126 Abs. 1 BGB nicht wirksam ist.

Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben und der Klägerin auch tatsächlich in dieser Form ausgehändigt werden. Die Überreichung einer Fotokopie erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Daher ist die Vorlage eines Originalkündigungsschreibens zur Ansicht, aber nicht zum Mitnehmen, nicht geeignet, den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen.

Quelle:

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007
Aktenzeichen: 132/07
PM des LAG Düsseldorf Nr. 05/07 v. 13.07.2007

© arbeitsrecht.de - (Redaktion arbeitsrecht.de)

Artikel drucken

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Weihnachtsgeld bleibt bei betriebsbedingter Kündigung erhalten

30.10.2007 | Eine Klausel, wonach der Mitarbeiter den Anspruch auf Weihnachtsgeld stets verliert, wenn er in den ersten drei Monaten des neuen Jahres ausscheidet, ist nichtig. Denn andernfalls würde der Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung unangemessen benachteiligt. [mehr]

Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis

14.06.2007 | Wird zwischen den Parteien bei Arbeitsaufnahme keine mündliche Befristungsvereinbarung getroffen, so enthält der nachträglich unterzeichnete schriftliche Arbeitsvertrag eine eigenständige, dem Schriftformgebot genügende Befristung, die bei sachlicher Rechtfertigung insgesamt rechtens ist. [mehr]

Unterschriftenstempel auf Kündigung reicht nicht

02.07.2008 | Das Schriftformerfordernis aus § 623 BGB ist nicht gewahrt, wenn die Unterschrift unter einer Kündigung durch einen Unterschriftenstempel erzeugt worden ist. [mehr]

Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages

20.07.2007 | Im Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages durch einen Arbeitnehmer ist im Zweifel die konkludente Aufhebung des bestehenden Arbeitsvertrages zu sehen. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB für die Auflösung des Arbeitsvertrags wird dabei durch den schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag gewahrt. [mehr]

Widerspruch des Betriebsrats bei betriebsbedingten Kündigungen

23.07.2010 | Rügt der Betriebsrat mit seinem Widerspruch eine betriebsbedingte Kündigung wegen fehlerhafter Sozialauswahl, ist er nicht verpflichtet, weniger schutzwürdige Arbeitnehmer konkret zu benennen. Das besagt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Arbeitshilfen

Rechtslexikon: Betriebsbedingte Kündigung

29.01.2010 | Die betriebsbedingte Kündigung ist die wirksame Kündung des Arbeitsvertrages aus betriebsbedingten Gründen. [mehr]

Tücken des Schriftformerfordernisses bei Befristungen (04/2007)

14.02.2007 | Befristete Arbeitsverhältnisse prägen immer mehr die moderne Arbeitswelt. Oft führen aber Formfehler dazu, dass von den Vertragspartnern ungewollt aus einem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. Bei Abschluss des Vertrages sollte daher besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, welche Regelungen schriftlich fixiert werden müssen. [mehr]

Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen (23/2006)

08.11.2006 | Muss ein Arbeitgeber einem Teil seiner Belegschaft etwa wegen Absatzschwierigkeiten betriebsbedingt kündigen, kann er sich nicht einfach diejenigen heraussuchen, deren Nasen ihm sowieso schon die ganze Zeit nicht gepasst haben. [mehr]