Rechtsprechung
Beleidigung eines Vorgesetzten rechtfertigt Kündigung
Die Beleidigung eines Vorgesetzten rechtfertigt regelmäßig eine fristlose Kündigung, die allenfalls in Einzelfällen - etwa wegen einer langen Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters - sozial nicht gerechtfertigt sein kann.
Das LAG Rheinland-Pfalz wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer 61-jährigen Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte, wie auch weitere Kollegen, seit längerer Zeit Probleme mit dem Geschäftsführer ihres Arbeitgebers. In einem privaten Gespräch bezichtigte sie den Geschäftsführer gegenüber anderen der Lüge. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos.
Das LAG befand nun, dass der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung zwar überreagiert hat; eine ordentliche Kündigung ist aber durchaus berechtigt.
Der Arbeitgeber muss es nicht hinnehmen, wenn führende Mitarbeiter in grober Weise beleidigt werden. Der Vorwurf der Lüge ist regelmäßig eine grobe Beleidigung.
Die Tatsache, dass die Klägerin bereits 61 Jahre ist und dem Betrieb immerhin 21 Jahre angehört, maß das Gericht nur im Zusammenhang mit der Unzulässigkeit der fristlosen Kündigung Bedeutung bei.
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