Rechtsprechung
Heimliche Videoaufnahmen bei Diebstahlverdacht
Die gerichtliche Verwertung heimlicher Videoaufnahmen wegen Diebstahlsfällen ist dann zulässig, wenn diese Maßnahme in der Vergangenheit zu einer hohen Aufklärungsquote geführt hat.
Einem Arbeitnehmer einer Flughafengesellschaft wurde gekündigt. Nach Behauptung der Arbeitgeberin soll der Mitarbeiter im Laderaum eines Flugzeugs einer ausländischen Fluggesellschaft Koffer von Fluggästen geöffnet, den Kofferinhalt durchsucht und Gegenstände aus den Koffern in seiner Kleidung versteckt haben.
Die Arbeitgeberin legte im Kündigungsschutzprozess dazu ein Videoband vor, das die betroffene ausländische Fluggesellschaft ihr übergeben hatte. Darauf sollte der Arbeitnehmer beim Diebstahl zu erkennen sein.
Seit Mai 2002 seien nach Auskunft der ausländischen Fluggesellschaft durch versteckte Videokameras im Laderaum weltweit über 350 Personen identifiziert worden, die Gepäck der Fluggäste beschädigt oder durchsucht hätten oder aus dem Gepäck Gegenstände gestohlen hätten. Nach Meldung von Vorfällen sei die Diebstahlsquote auf ausländischen Flughäfen um 60% bis 92% gesunken.
Nachdem der Arbeitnehmer die Vorwürfe im Kündigungsschutzprozess bestritt, hat das Arbeitsgericht beschlossen durch Ansicht des Videobandes Beweis zu erheben. Dagegen hatte der Arbeitnehmer eine sog. außerordentliche Beschwerde eingelegt.
Das LAG Köln hat die Beschwerde zurückgewiesen.
Dem Arbeitnehmer geschieht mit der Beweiserhebung jedenfalls kein "krasses Unrecht", was Voraussetzung gewesen wäre, in das Verfahren beim Arbeitsgericht einzugreifen.
Die Interessen der ausländischen Fluggesellschaft sind dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Flughafenmitarbeiters gegenübergestellt.
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers erfolgte nur an einem Tag und nur für die Dauer von 20 Minuten. Die Videoüberwachung fand in einem räumlichen Bereich statt, der im Eigentum der Fluggesellschaft stand, für den die Fluggesellschaft eine besondere Verantwortung hatte und den sie deshalb auch schützen musste. Es ist ein berechtigtes Anliegen der Fluggesellschaft, den Diebstahl aus Gepäckstücken der Fluggäste zu verhindern.
Aus dem schriftlichen Bericht des Sicherheitsbeauftragten der Fluggesellschaft ergibt sich, dass die heimliche Videoüberwachung zu einer hohen Aufklärungsquote geführt hat und sich die Zahl der Diebstähle an einzelnen Flughäfen drastisch verringert hat. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine gleich hohe Aufklärungsquote bei einer offenen Videoüberwachung zu erzielen ist.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Anspruch auf nicht-personalisierte Anmeldung am Betriebsrats-PC
11.04.2011 | Der Betriebsrat kann die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur grundsätzlich alleine bestimmen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Betriebes gelten für die Arbeit am Betriebsrats-PC nur, soweit der Betriebsrat diese für sachgerecht erachtet. [mehr]
Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur aus wichtigem Grund
24.03.2011 | Weder die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat stellen einen wichtigen Grund für den Widerruf dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. [mehr]
Überwachung verboten!
27.01.2011 | Ein Arbeitnehmer, der permanent am Arbeitsplatz videoüberwacht wird, kann von seinem Arbeitgeber eine Entschädigung verlangen. Das Hessische Landesarbeitsgericht sieht darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. [mehr]
DatenschutzJobcenter durfte Sozialdaten nicht weitergeben
27.01.2012 | Nach den auch für das Sozialgesetzbuch II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. [mehr]
Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
14.03.2007 | Der Widerruf der Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nur wirksam, wenn dieser gleichzeitig mit einer Teilkündigung der arbeitsvertraglichen Aufgabe als Datenschutzbeauftragter verbunden ist. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Gesetzgebung
Schluss mit der Bespitzelung
25.08.2010 | Die Bundesregierung hat sich über Datenschutzregelungen für Arbeitnehmer geeinigt. Überwachungsskandalen wie bei Lidl, der Deutschen Bahn oder der Telekom soll in Zukunft vorgebeugt werden. Der Gesetzentwurf stößt dennoch auf Kritik. [mehr]
Aus für ELENA
28.09.2011 | Jetzt ist es amtlich: Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Datengeheimnis
29.01.2010 | Die Erhebung, Verarbeitung (§ 3 Abs. 4 BDSG) und Nutzung (§ 3 Abs. 5 BDSG) personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 1 BDSG) sind nur zulässig, soweit das BDSG oder andere Rechtsnormen dies erlauben, anordnen oder der Betroffene eingewilligt hat. [mehr]
Arbeit & Politik
Aus für ELENA
19.07.2011 | Es hatte sich bereits angedeutet, nun kam das Aus für ELENA schneller als erwartet. Das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis ist aus Datenschutzgründen einfach nicht machbar, räumt die Regierung ein. Die Wirtschaft hätte damit "viel Geld in den Sand gesetzt". [mehr]
Sachverständige kritisieren geplanten Beschäftigtendatenschutz
24.05.2011 | Datenschutzexperten kritisieren den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. In einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses haben sie mit Blick auf ein modernes Datenschutzgesetz mehr Rechtsklarheit gefordert. [mehr]
Newsletter
Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers bei der Internetnutzung (21/2003)
08.10.2003 | Internet und Intranet sind in aller Munde und beeinflussen in Unternehmen und Organisationen Abläufe, Arbeitsinhalte, Durchlaufzeiten und letztlich wirtschaftliche Entscheidungen. Doch die Internet-Technik bringt auch ein neues Überwachungs- und Kontrollpotenzial mit sich. [mehr]
Schutz vor Überwachung am Arbeitsplatz (10/2008)
07.05.2008 | Die Würde des Menschen ist nach unserem Grundgesetz unantastbar.Wann Bespitzelungen die Grundrechte der Beschäftigten verletzt, wo die Rechtsprechung Grenzen setzt und warum die Persönlichkeitsrechte der Belegschaft besser geschützt werden müssen, zeigen wir hier. [mehr]
Rat vom Experten
Expertenhilfe
08.08.2011 | [mehr]
Aus den Zeitschriften
Computer und Arbeit: Mobiler Datenschutz wird immer wichtiger
30.08.2011 | Die zunehmende Nutzung von Smartphones, Laptops und Co. im Arbeitsleben erfordert ein Datensicherheitskonzept für den mobilen Datenschutz in Unternehmen und Dienststellen. [mehr]
Computer und Arbeit: Totalkontrolle von Kassenpersonal
26.08.2011 | Im Einzelhandel ist die komplette Überwachung von Mitarbeitern an Kassen mit entsprechender Software problemlos möglich. Das Einzige, was dagegen hilft, ist eine Betriebsvereinbarung. [mehr]