Rechtsprechung
Nichtanrechnung von Versicherungszeiten mit EG-Recht vereinbar?
Die deutsche Sonderregelung, wonach die Rente bei einem Umzug ins Ausland regelmäßig nur noch aus Versicherungszeiten gezahlt wird, die für eine Beschäftigung im heutigen Bundesgebiet geleistet wurden, verletzt möglicherweise das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit.
Die Klägerin im Fall 1 besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie wurde 1923 in der damaligen Tschechoslowakei (Sudetenland) geboren. Im Jahr 1938 wurde das Sudetenland durch das Deutsche Reich völkerrechtswidrig annektiert. Ab 1939 wurden dort die Regeln der deutschen Sozialversicherung angewandt.
Die Klägerin arbeitete von 1939 bis 1945 im Sudetenland und bezahlte von ihrem Lohn Beiträge zur deutschen Rentenversicherung (damals: Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin). Nach ihrer dortigen Ausweisung lebte die Klägerin in Deutschland. Ab 1988 erhielt sie eine Altersrente, wobei auch die Beitragszeiten aus dem Sudetenland berücksichtigt wurden.
Als die Klägerin im Jahr 2001 nach Belgien zog, kürzte der Rentenversicherungsträger die Rente um 223 Euro und berief sich auf § 272 SGB VI. Danach kann die Rente bei einem Umzug ins Ausland regelmäßig nur noch aus Versicherungszeiten, die für eine Beschäftigung im heutigen Bundesgebiet geleistet wurden, gezahlt werden.
Aus Beiträgen, die seinerzeit in den Teilen des "Reichsgebiets" gezahlt wurden, die heute nicht zum Bundesgebiet zählen (sog. "Reichsgebiets-Beitragszeiten"), kann bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland keine Rente mehr gezahlt werden. Das gilt beispielsweise für das damalige Sudetenland (wie im vorliegenden Fall) oder auch für Pommern (wie in dem vom SG entschiedenen Parallel-Fall).
Nach Auffassung des SG Berlin verstoßen das deutsche Gesetz und diese Ausnahmeregelung gegen das höherrangige Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit, das in Artikel 42 des EG-Vertrags garantiert ist.
Das SG hat den vorliegenden Fall sowie das weitere anhängige Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt; dieser hat den Verfahren folgende Aktenzeichen zugewiesen: C-396/05 und C-419/05.
Eine ähnliche Auffassung wie das SG hatte im Jahr 2002 auch das BSG vertreten und ebenfalls den EuGH eingeschaltet. Das dortige Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, weil die dortige Klägerin verstarb, bevor sich der EuGH mit dem Fall befasst hatte und Erben das Verfahren nicht weiterführten.
Hintergrund:
Die Gesetzesverschärfung des § 272 SGB VI trat 1990 in Kraft und war Teil eines Gesetzespakets, mit dem vor allem verhindert werden sollte, dass die Renten von Vertriebenen und Spät-Aussiedlern ins Ausland "exportiert" werden. Die Bundesrepublik berief sich in diesem Zusammenhang auf eine Ausnahmeregelung in der Renten-Verordnung der Europäischen Union, die diese Gesetzesverschärfung zuließ.
Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung
Ausbildungszeit: Anrechnung auf Rente nur bei mehr als 20 Wochenstunden
01.04.2011 | Für die Anerkennung einer Bildungseinrichtung als Hochschule im Sinne des § 58 SGB VI kommt es auf ihren Status als anerkannte Universität oder Hochschule an. Ob der Besuch bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, hängt von der Arbeitsintensität ab. [mehr]
Rentenerhöhende Beitragszeit in sowjetischer Kolchose
15.09.2006 | Die Deutsche Rentenversicherung hat die Beschäftigung von Aussiedlern in sowjetischen Kolchosen ab dem Jahr 1965 rentensteigernd als nachgewiesene Beitragszeit zu berücksichtigen, weil Kolchosemitglieder seit dem 1. Januar 1965 beitragspflichtig zum Zentralfonds für die Sozialversicherung der Kolchosebauern waren. [mehr]
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre verfassungsgemäß
27.03.2007 | Der Eingriffe in die Rentenanwartschaften von Versicherten aufgrund des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG 1996) ist verfassungsrechtlich zulässig und verletzt nicht die Eigentumsgarantie. [mehr]
Kein Rentenanspruch nach Raserei zur Arbeit
23.11.2006 | Zwar können Verkehrsunfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit auch dann als Wegeunfälle anerkannt werden, wenn sie durch rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten verursacht wurden. Eine Verletztenrente steht dem Unfallverursacher dann jedoch nicht zu. [mehr]
Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner
02.12.2010 | Eingetragene Lebenspartner haben wie Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Eine andere Beurteilung verstößt laut Landesarbeitsgericht Niedersachsen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Gesetzgebung
20 Wochen Mutterschutz
21.10.2010 | Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich dafür ausgesprochen, dass die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubes von 14 auf 20 Wochen erhöht wird. Zudem soll es einen Rechtsanspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen geben. [mehr]
Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie geplant
23.12.2010 | Die EU-Kommission wagt einen neuen Anlauf zur Anpassung der Richtlinie. In der zweiten Konsultationsphase sollen nun Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rede und Antwort stehen. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Chancengleichheit
29.01.2010 | Der Begriff der Chancengleichheit findet sich im Arbeitsrecht und im öffentlichen Dienstrecht in einer Vielzahl von Ausgestaltungen. [mehr]
Arbeit & Politik
Bundesrat warnt vor Kompetenzüberschreitung der EU
18.10.2010 | Der Bundesrat hat zu einer Vorlage der Europäischen Kommission kritisch Stellung genommen, mit der diese eine Debatte über sichere Pensions- und Rentensysteme anstoßen will. [mehr]
EU-Kommission empfiehlt Menschen später in Rente zu schicken
28.05.2010 | Die EU-Mitgliedstaaten sollen das Renteneintrittsalter regelmäßig so anheben, dass durchschnittlich nicht mehr als ein Drittel des Erwachsenenlebens im Ruhestand verbracht werden; sonst drohe eine schmerzhafte Kombination aus geringeren Zahlungen und höheren Beiträgen. [mehr]
Newsletter
Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer (06/2006)
15.03.2006 | Der Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH ist durchaus dem Personenkreis der rentenversicherungspflichtig Tätigen zuzurechnen, meint das Bundessozialgericht und verwirft damit einen - bislang in der Praxis- angewandten Denkansatz. [mehr]
Staatlich geförderte Privatvorsorge (17/2000)
15.11.2000 | Mit den neuen Rentenplänen nimmt der Gesetzgeber endgültig Abschied von der gesetzlichen Rente als ausreichende Vollversorgung. Es wird erkannt, dass hier eine private Zusatzrente erforderlich ist. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Gute Arbeit: Rente mit 67 ist weltfremd
12.02.2010 | Für das Gros der Beschäftigten ist es eine Utopie, auch nur bis 65 zu arbeiten. Nur jede/r Zehnte schafft das und nur jede/r Dritte geht aus einem stabilen Arbeitsverhältnis in die Rente. Für eine Heraufsetzung des Rentenalters bestehen keinerlei Voraussetzungen. [mehr]
Gute Arbeit: Demografische Entwicklung kein Grund zur Panik
17.06.2010 | In den kommenden Jahrzehnten wird es in Deutschland deutlich mehr ältere Menschen geben. Rentenkürzungen – auch über den Umweg der Heraufsetzung des Rentenalters – lassen sich damit aber nicht begründen. Den Sozialstaat belastet etwas anders viel mehr: Der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei allen Erwerbspersonen hat drastisch abgenommen und nimmt weiter ab. [mehr]