Rechtsprechung

Überleben ohne Sozialhilfe berechtigt nicht zur Ablehnung von ALG II

Wer Monate lang ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gelebt hat, zeigt nicht automatisch, dass er über Einkommen oder Vermögen verfügt, das den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II ausschließt.

Der zuständige kommunale Träger lehnte den Antrag einer alleinerziehenden Mutter auf Arbeitslosengeld II ab, da nach ihren Angaben zur Vermögenssituation teilweise unter 200 Euro monatlich nicht nachvollziehbar sei, wie damit der Lebensunterhalt gesichert worden sei. Es müsse davon ausgegangen werden, dass weiteres Einkommen oder Vermögen vorhanden sei.

Anders als die Vorinstanz gaben die Darmstädter Richter der Mutter Recht.
Aus der Tatsache, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestritten habe, kann nicht geschlossen werden, dass andere Einnahmen oder Vermögen vorhanden sind.

Nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die auf verschwiegenes Einkommen hindeuten, sind Zweifel an der Hilfebedürftigkeit berechtigt. Das schlichte Behaupten von vorhandenem Vermögen oder weiteren Einkünften ist nicht ausreichend.

Quelle:

Hess. LSG, Beschluss vom 26.10.2005
Aktenzeichen: L 7 AS 65/05 ER
PM des hessischen LSG v. 08.11.2005

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