Rechtsprechung

Fristlose Kündigung wegen falscher Reisekostenabrechnung

Legt ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber eine falsche Reisekostenabrechnung vor, so kann hierin ein Grund für eine fristlose Kündigung liegen.

Durch das Vorlegen unrichtiger Belege wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so stark gestört, dass es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, die Kündigungsfrist einzuhalten. Auf die Höhe des verursachten Schadens kommt es in einem solchen Fall nicht mehr an.

Ähnlich hat auch das Bundesarbeitsgericht schon in Fällen entschieden, in denen der Arbeitnehmer wegen Diebstahls fristlos gekündigt worden ist. Dass diese Rechtsprechung auch auf Fälle von Betrug angewendet wird, ist da nicht weiter überraschend.

Quelle:

ArbG Frankfurt/M., vom 15.08.2000
Aktenzeichen: 5 Ca 8350/99
DGB-online

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