Rat vom Experten
Weiterbeschäftigungsanspruch
Ein Weiterbeschäftigungsanspruch während der Zeit, in der die Kündigungsschutzklage läuft, kommt praktisch nur für Beschäftigte infrage, die in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeiten. Wenn dieser der Kündigung widersprochen hat, besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung auch über das Ende der Kündigungsfrist hinaus bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses.