Rat vom Experten
Wartezeit
Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten nur für Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate andauert. Vorher kann der Arbeitgeber kündigen, auch ohne dass er einen Kündigungsgrund hat, danach muss er - zumindest im Kündigungsschutzprozess - belegen, dass ein betrieblicher, ein krankheits- oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt.