Rat vom Experten

Versteuerung und Sozialversicherung

Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine Abfindung nicht an. Die Abfindung muss aber versteuert werden, allerdings zu etwas besseren Bedingungen als das übrige Einkommen. Die Details dazu sollten Sie mit Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater besprechen.

© arbeitsrecht.de - (hs)

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