Rat vom Experten

Sperrzeit

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis freiwillig aufgeben, droht eine Sperrzeit für die Auszahlung von Arbeitslosengeld. Darunter fällt nicht nur die Eigenkündigung sondern auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrags.

Außerdem verhängt die Agentur für Arbeit - quasi automatisch - eine Sperrzeit, wenn Sie eine außerordentliche Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Legen Sie dagegen Widerspruch ein. Wenn Sie begründen können, warum die Kündigung unberechtigt ist, wird die Sperrzeit in den meisten Fällen wieder aufgehoben.

© arbeitsrecht.de - (hs)

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