Rat vom Experten

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts und die Gerichtskosten hängen von der Höhe des Streitwertes der jeweiligen Klage ab. Dieser Streitwert bemisst sich bei Kündigungsschutzklagen nach der Höhe des Bruttomonatsgehalts.

Als Mitglied einer Gewerkschaft haben Sie dort Rechtsschutz. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht umfasst, können Sie ohne eigene Kosten einen Anwalt beauftragen. Sie sollten allerdings prüfen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben.

Sind Sie weder Gewerkschaftsmitglied, noch in einer Rechtsschutzversicherung, müssen Sie die Anwaltskosten selbst zahlen, auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Sie können eine Kündigungsschutzklage aber auch selbst beim Arbeitsgericht erheben. Ein Anwaltszwang existiert nicht.

© arbeitsrecht.de - (hs)

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