Rat vom Experten
Personenbedingte Kündigung
Mit dem Begriff "personenbedingte Kündigung" sind alle Kündigungsgründe gemeint, die zwar in der Person des Arbeitnehmers begründet liegen – und daher eben nicht betrieblich verursacht wurden - , die er aber nicht direkt durch sein Verhalten beeinflussen kann.
Beispiele sind der Verlust der Fahrerlaubnis, der Arbeitserlaubnis oder der Fluglizenz sowie der Haftantritt. Hauptanwendungsfall ist die krankheitsbedingte Kündigung.