Rat vom Experten

Personenbedingte Kündigung

Mit dem Begriff "personenbedingte Kündigung" sind alle Kündigungsgründe gemeint, die zwar in der Person des Arbeitnehmers begründet liegen – und daher eben nicht betrieblich verursacht wurden - , die er aber nicht direkt durch sein Verhalten beeinflussen kann.

Beispiele sind der Verlust der Fahrerlaubnis, der Arbeitserlaubnis oder der Fluglizenz sowie der Haftantritt. Hauptanwendungsfall ist die krankheitsbedingte Kündigung.

© arbeitsrecht.de - (hs)

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