Rat vom Experten
Kündigungsgründe
Eine Kündigung muss begründet sein, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt. Dazu muss es länger als sechs Monate bestanden haben und der Betrieb muss mehr als 10 Beschäftigte haben.
Im Kündigungsschutzgesetz sind festgelegt drei Kündigungsgründe: der verhaltensbedingte Kündigungsgrund, der krankheitsbedingte Kündigungsgrund und der betriebsbedingte Kündigungsgrund.
In Kleinbetrieben mit weniger als 11 in Vollzeit Beschäftigten kann der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Vorliegen weiterer besonderer Kündigungsgründe kündigen. In größeren Betrieben muss er einen der drei genannten Kündigungsgründe haben.