Rat vom Experten
Kündigungserklärung
Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen und von einer dazu berechtigten Person unterschrieben sein. Einen Kündigungsgrund muss sie nicht enthalten.
Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen und von einer dazu berechtigten Person unterschrieben sein. Einen Kündigungsgrund muss sie nicht enthalten.