Rat vom Experten
Kündigung wegen Krankheit
Für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung kommt es entscheidend auf die Gesundheitsprognose an. Ist diese negativ, weil das Arbeitsgericht – meistens aufgrund eines medizinischen Sachverständigengutachtens – davon ausgeht, dass in Zukunft weitere erhebliche Fehlzeiten anfallen, sind die Chancen des Arbeitgebers wegen Krankheit zu kündigen, gut.
Zu der Frage, ab welcher Anzahl von Fehltagen wegen Arbeitsunfähigkeit eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein kann, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Zeitraum von sechs Wochen pro Jahr überschritten sein muss, da der Gesetzgeber diesen im Rahmen der Entgeltfortzahlung als zumutbar für Arbeitgeber angesehen hat.
Die bloßen Fehlzeiten – egal wie dauerhaft sie waren – reichen immer dann für eine negative Zukunftsprognose nicht aus, wenn die Krankheit ausgeheilt ist oder einmalig – wie bei Unfallfolgen – war. Dies hängt damit zusammen, dass die Überprüfung einer krankheitsbedingten Kündigung streng zukunftsbezogen stattfindet. Selbst nach jahrelanger völliger Arbeitsunfähigkeit, wäre eine Kündigung unwirksam, wenn für diese Krankheit inzwischen ein Medikament entwickelt wurde.