Rat vom Experten
Kündigung aus betrieblichen Gründen
Der Arbeitgeber kann aus betriebsbedingten Gründen kündigen, wenn der Arbeitsplatz weggefallen ist und es im Unternehmen keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer gibt. Dies muss der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess darlegen und auch beweisen.
Wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass der Personalabbau erforderlich ist, kann er nicht kündigen, wem er will, sondern muss dabei die Regelungen der Sozialauswahl einhalten. Hierfür kommt es auf das Alter, die Unterhaltspflichten und die Betriebszugehörigkeit an. Wer hiervon am wenigsten vorzuweisen hat, für den ist das Risiko, gekündigt zu werden, am höchsten. Allerdings kann der Arbeitgeber aus dieser vergleichenden Sozialauswahl Arbeitnehmer herausnehmen, die er im Betrieb halten will, da er sie für besondere Leistungsträger hält.