Rat vom Experten

Kleinbetrieb

Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten nur für Arbeitnehmer/innen, die in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten. Bei der Feststellung der Betriebsgröße werden in Teilzeit Beschäftigte anteilig berücksichtigt. Nur in solchen Betrieben muss der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess belegen können, dass er einen Kündigungsgrund hat.

In den so genannten Kleinbetrieben können Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne besondere Gründe kündigen.

© arbeitsrecht.de - (hs)

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