Rat vom Experten
Fristgemäße Kündigung
Eine Kündigung wird als "ordentlich" bezeichnet, wenn sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen wird.
Im
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes darf eine ordentliche
Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat. Ob ein solcher vorliegt, wird mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht überprüft.