Rat vom Experten

Arbeitslos melden

Sie müssen sich arbeitslos melden, sobald Sie eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis danach noch besteht. Die Agentur für Arbeit kann das Arbeitslosengeld kürzen, wenn Sie zu lange warten.

Die Meldung ist nicht erforderlich, wenn Sie keine Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen wollen, etwa weil Sie bereits eine Anschlussbeschäftigung haben.

© arbeitsrecht.de - (hs)

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