Rat vom Experten
Abmahnung
Eine Abmahnung kann ausgesprochen werden, wenn die/der Arbeitnehmer/in gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen verstoßen hat. Sie keine rechtlichen Auswirkungen, sondern soll die/den Arbeitnehmer/in warnen, dass bei einem weiteren gleichartigen Verstoß eine Kündigung folgt. Abmahnungen sind gesetzlich nicht geregelt. Ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich nur aus der dazu ergangenen Rechtsprechung.
In der betrieblichen Praxis hört man oft, dass eine Abmahnung nach dem Ablauf von zwei Jahren aus der Personalakte entfernt werden muss. Eine solche Regelfrist existiert aber nach der Rechtsprechung nicht. Das BAG hat dazu ausdrücklich ausgeführt, dass die Dauer der Wirksamkeit einer Abmahnung von der Schwere des Verstoßes im Einzelfall abhängt.